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Thema: Kann ich mit Wohngeld rechnen?

  1. #1
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    Standard Kann ich mit Wohngeld rechnen?

    Hallo Community,

    erstmal vielen Dank, dass es diese Möglichkeit gibt sich vorab über evtl. Ansprüche zu informieren.

    Hier mein Fall:

    Ich bin 25, Student und studiere BWL - allerdings habe ich zuvor 5 Semester Wirtschaftsingenieurwesen studiert und dann den Fachrichtungswechsel vollzogen. Daher bin ich dem Grunde nach nicht Bafögberechtigt - also ja eigentlich Wohngeldberechtigt.

    Ich wohne zur Zeit in einer 2 ZKB mit 53qm Wohnfläche.
    Die Warmmiete ohne Heizung/Strom beträgt ca. 400 Euro.
    Mietstufe 4

    Ich verdiene im Momat ca. 750 Euro (schwankt manchmal um 100,00 Euro) und bekomme Kindergeld. Zusätzlich gebe ich Nachhilfe und beziehe dadurch noch einmal 100 Euro (ist aber eher Nachbarschaftshilfe und nicht angemeldet)

    Ich muss zurzeit viel lernen, arbeiten und leider umziehen wenn ich kein Wohngeld bekommen sollte... alles zusammen ist für mein Studium tödlich.

    Daher hoffe ich auf Informationen von Euch zu meinem Fall.


    Vielen Dank und alles Gute

    Simon

  2. #2
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    Hallo,

    vom Grundsatz ist ein Wohngeldanspruch vorhanden, aber Dein Einkommen könnte je nach Mietstufe fast zu hoch sein.

    Gruß!

  3. #3
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    Danke für Deine Antwort Hoppel.

    also im Prinzip kann ich "nur" 750,00 Euros vorweisen, der Rest (also Kindergeld) wird ja nicht berücksichtigt hab´ich gelesen.

    Das des zu hoch sein soll ist aber ganz schön streng, vom Amt.

    Meine Krankenversicherung muss ich ontop zahlen, also es wird nicht vom Gehalt abgezogen. Machen nochmal ca. 60,00 Euros weniger/Monat.

    LG

  4. #4
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    Hallo,

    von wem wird das Kindergeld gezahlt?

    Gruß!

  5. #5
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    Das wird von meiner Mutter an mich gezahlt.

    Allerdings nur noch für die nächsten 9 Monate.

    LG
    Simon

  6. #6
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    Hallo,

    der Rest (also Kindergeld) wird ja nicht berücksichtigt hab´ich gelesen
    Falsch. Das ist normaler Unterhalt und wird entsprechend angerechnet.

    Gruß!

  7. #7
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    Hallo,

    ah ok... d.h. wenn das Kindergeldamt mir das Geld auf mein Konto überweisen würde, wäre es kein Unterhalt?

    LG

  8. #8
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    Hallo,

    ja.

    Gruß!

  9. #9
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    na prima.

    Besten Dank für die Informationen.

    Alles Gute

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