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Thema: wohngeldberechtigt?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard wohngeldberechtigt?

    hallo
    ich habe eine frage und bin mir nicht sicher wie ich vorgehen soll.

    zu allererst muss ich sagen, dass ich nicht da gemeldet bin wo ich wohngeld beantragen möchte.
    müsste ich demnach erst einen zweitwohnsitz anmelden oder würde das auch so gehen?

    weiterhin bin ich nicht sicher ob ich berechtigt bin.
    ich bekomme kein bafög mehr, weil meine weiterbildung nicht bafög berechtigt ist und ich demnach nur etwas unterstützung von den eltern bekomme. wird dies angerechnet bei der wohngeldvergabe?

    ist es überhaupt möglich wohngeld zu beantragen, wenn man gar kein monatl. einkommen hat?

    danke für eure hilfe

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    wenn man kein oder nur ganz geringes Einkommen hat ist man nicht wohngeldberechtigt. Wovorn willst Du denn Miete zahlen ohne Einkommen ?
    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete und zahlt nicht die volle Miete.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    wieviel muss man denn ungefähr an einkommen haben, damit man berechtig ist?
    bei einer kaltmiete von 300 und 60 nebenkosten (ohne heizung)

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    Standard

    zählt ein bildungskredit zum einkommen?
    oder der zuschuss der eltern?

  5. #5
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    zählt ein bildungskredit zum einkommen?
    oder der zuschuss der eltern?
    Der Bildungskredit zählt bei der Berechnung des Mindesteinkommens, nicht aber bei dem Wohngeld selbst. Unterhalt wird in beiden Fällen angerechnet.

    Gruß!

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