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Thema: Hilfe bei Bewilligung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    2

    Standard Hilfe bei Bewilligung

    Hallo erstmal und gesundes neues jahr,

    Habe da mal ne frage haben meinen bescheid bekommen und mir ist aufgefallen bei den werbungskosten das sie nur die 920 berecnet haben und aber mein mann auf 2200 euro werbungskosten kommt auch bestädigt durch finazamt was kann ich tun und habe auch bemerkt das sie die letzten jahre das auch so gerechnet haben kann man dies rückwirkend machen.
    Viele Grüeß
    und danke im voraus

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    in Sachen aktuellen Bescheid kannst Du, wenn die Werbungskosten (WK) von Euch auch im Antrag angegeben waren, einen Widerspruch einlegen, in dem Du die tatsächlichen WK geltend machst. Habt Ihr die WK nicht angegeben, könnt Ihr einen Änderungsantrag stellen.

    Hinsichtlich der alten Bescheide ist ein Widerspruch nicht mehr möglich. Hier kannst Du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Lächeln

    Hallo,
    Wk wurde durch einkommennachweiß beigefügt und angegeben Könnt ich also glück haben und nachzahlung erwarten denn Wk sind viel höher als berecnet? Danke im Voraus

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