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Thema: Alleinerziehend, Elterngeld --> Wohngeld?

  1. #1
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    Standard Alleinerziehend, Elterngeld --> Wohngeld?

    Hallo!!

    Erstmal ein frohes neues Jahr an alle!!!

    Ich hab da einige Fragen zum Thema Wohngeld, aber zunächst mal zu meiner Situation:
    Ich habe mich nun vom Vater meiner Kinder (waren nicht verheiratet) getrennt und bin derzeit auf Wohnungssuche. Die Dame vom Jugendamt gab mir den Tipp, mich auch mal schlau zu machen, ob mir Wohngeld zusteht.
    Meine Kinder (Zwillinge) sind 11 Wochen alt.
    Als Einkommen habe ich ca. 1120€ Elterngeld (Antrag läuft noch, deswegen nur ein ca.-Betrag),
    ab diesem Monat 368€ Kindergeld und
    Unterhaltsvorschuss 117€ (bzw 133€ da der Unterhalt ja auch erhöht werden soll)

    So wie ich das verstanden habe, werden 300€ pro Kind des Elterngeldes nicht berechnet. Blieben also noch ca. 520€. WIe ist das mit dem Kindergeld? Da finde ich überall unterschiedliche Angaben?!

    Dann gibt es ja ein MIndesteinkommen, was man haben muss. Kann mir einer sagen, wie hoch das ist?
    Und gibt es bei dem Einkommen, was ich habe, überhaupt eine Chance auf Wohngeld oder kann ich mir die Rennerei zum Amt sparen? Und muss ich schon vorher eine Wohnung haben und den Mietvertrag oder so vorlegen? Denn es ist ja auch ein bisschen davon abhängig, ob ich Wohngeld bekomme, was ich für die Wohnung ausgeben kann...

    So, ich hoffe, mir kann jemand zumindest schonmal ein bisschen weiterhelfen und wünsche euch einen guten STart in die Woche!!

    NF211009

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    WIe ist das mit dem Kindergeld? Da finde ich überall unterschiedliche Angaben?!
    Sofern du das Kindergeld direkt von der Kindergeldkasse bekommst wird es nicht bei dem Wohngeld angerechnet.

    Dann gibt es ja ein MIndesteinkommen, was man haben muss. Kann mir einer sagen, wie hoch das ist?
    Nein, da Du nichts über die Höhe der Warmmiete geschrieben hast. Auch wird aus Deinem Beitrag nicht ersichtlich, für wieviel Kinder Du jeweils wieviel Unterhalt erhälst.

    Und muss ich schon vorher eine Wohnung haben und den Mietvertrag oder so vorlegen?
    Der gültige Mietsvertrag ist Voraussetzung für einen Wohngeldantrag.

    Gruß!

  3. #3
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Kindergeld erhalte ich direkt von der Kindergeldkasse.

    Der Unterhaltsvorschuss beträgt pro Kind 117€, also insg. 234€ bzw wenn das auch erhöht wird zusammen etwa 266€.

    Wenn die Warmmiete jetzt zB 700€ betragen würde (das sind so die Mieten hier, wenn man nciht gerade im größten sozialen Brennpunkt wohnen will), könnte man das dann berechnen?

    Lieben Gruß

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    Du kannst den Anspruch auf wohngeldantrag.de berechnen.

    Das Mindesteinkommen sollte kein Problem darstellen.

    Gruß!

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