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Thema: Wohngeld in meinem Fall

  1. #1
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    Standard Wohngeld in meinem Fall

    Hallo,

    ich und mein Freund haben uns getrennt, unsre überlegung wäre dass wir aus unsrer Wohnung ne WG machen. Er arbeitet voll und ich habe eine Teilzeitstelle mit 550 Euro brutto. Da ich einen Mietanteil von 300 Euro zahlen müsste, stellt sich die Frage, ob ich Wohngeld berechtig bin.

    Wisst ihr da bescheid?

  2. #2
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    Hallo,

    abgesehen davon, daß Du allein mangels ausreichendem Einkommen kaum Wohngeld erhalten dürftest, dürfte das mit der WG und der Trennung kaum plausibel da lebensfremd sein.

    Gruß!

  3. #3
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    Unglücklich Wohngeld

    Könnte mir jemand sagen, was es für mich sonst noch finanzielle möglichkeiten geben würde?

    Da ich auf mich selbst gestellt bin, und leider kein eltern bzw familienteil habe, zu dem ich ziehen könnte?

    und mit 550 euro brutto,und davon miete zahlen lässt sich kaum leben, da ich ja auch noch täglich einfach 20 km zu fahren habe...

  4. #4
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    Standard

    Hallo,

    und leider kein eltern bzw familienteil habe, zu dem ich ziehen könnte?
    Was meinst Du damit?

    Wie alt bist du?

    Gruß!

  5. #5
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    Standard Hallo,

    ich meinte damit, dass ich auf mich alleine gestellt bin. Kann nichtmehr zu meinen Eltern zurückziehen, ebenso keine finanzielle Unterstützung erhalten.

    Ich bin 23 Jahre alt.

  6. #6
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    Hallo,

    wann (Monat/Jahr) bist du bei Deinen Eltern ausgezogen?

    Warum kannst du nicht mehr zurückziehen?

    Warum erhälst Du keine finanzielle Unterstützung durch die Eltern?

    Sorry, aber das müßte ich schon wissen, um deine Lage einschätzen zu können. Wenn du die Fragen nicht im Forum beantworten willst/kannst, schreibe mir eine PN mit den Antworten.

    Gruß!

  7. #7
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    Halli,

    bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gehört man zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern und kann durchaus an diese zurückverwiesen werden, wobei Argumente wie "zu kleine Wohnung" u.ä. dabei kaum von Interesse sind.

    Da Du jedoch bereits 2004 bei den Eltern ausgezogen bist gilt diese Reglung für Dich nicht und Du hast Anspruch auf ALG II.

    Allerdings dürfte auch hier die Sache mit der Trennung und der WG nicht als plausibel anerkannt werden.

    Gruß!

  8. #8
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    Standard

    vielen Dank für deine Informationen.

    Das mit der WG wird auch nur erstmal gemacht, bis ich ne andre Wohnung gefunden hab.

    Grüßle

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