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Thema: Wohngeld!Ab welchen Einkommen und in meinem Fall?

  1. #1
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    Lächeln Wohngeld!Ab welchen Einkommen und in meinem Fall?

    Hallo !

    Toll,dass es dieses Forum gibt.

    Also,ich wohn noch zu Hause und möchte ausziehen.
    Ich beziehen Arbeitslosengeld 2(ca.350 Euro),möchte mich aber davon abmelden.
    Ich fange jetzt mit einem Minijob an und erhalte 400,-Euro pro Monat.Die Arbeitgeber erhält meine Lohnsteuerkarte.
    Dann wird doch ein Abzug von ca.8 Euro von meinem Lohn abgezogen.
    Ich möchte ein Umschulung machen mit anerkannten Abschluss,die ich aber nur machen kann,wenn ich mich vom Jobcenter abmelde.
    Das Jobcenter möchte mir nur eine sehr kurze Umschulung gewähren(albes Jahr bis ein Jahr) ohne anerkannten Abschluss,was mir aber nichts bringt.
    Ich habe den Vertrag mit dem Firma ,die mich umschulen/ausbilden will schon abgeschlossen.Das ist ein Start in die Unabhängigkeit.Umd möchte das gerne machen.
    Ich erhalte von der Umschulung kein Lehrgeld,aber die die weiteren Kosten etc. bringen sie für mich auf.
    Ich bekom kein BAföG.
    Außerdem will ich aus dem Elternhaus ausziehen und ich bin berechtigt,das Jobcenter wurde auch bezahlen.
    Aber dann wäre ich wieder vom Jobcenter abhängig,die mir nicht helfen wollen,...was mir zu einen Arbeitsplatz verhelfen könnte.Ich hab mich ja X Mal beworben,aber kein Erfolg.
    Jetzt will ich die Umschulung machen und den Minijob und ausziehen,wobei mein Einkommen nur die 400,-Euro wären.
    Könnte ich das Wohngeld bei der Unterhaltsicherungsbehörde(Wohngeldamt) beantragen?Bin ich berechtigt?

    Also der Bedarfssatz beträgt 351,-Euro + Miete (200,-Euro) entspricht 551 Euro.
    80% davon sind 424,8 Euro,dass ich aufbringen müsste.

    Meine Eltern würden mich vielleicht etwas unterstützen.
    Also die mMiete sollte nicht über 200 Euro übersteigen.

    Reicht mein Einkommen ,um Wohngeld zu beantragen?Was ist das Mindesteinkommen,was man haben müsste und das höchte,was man erhalten darf?

    Übrigens,bei der Firma(Umschulunbg) wäre ich auch versichert,wie bei dem Minijob.

    Also müsste ich doch kein Geld an die Versicherung zahlen,auch,weil ich weniger als 500 Euro verdiene.
    Soweit ich weiß darf man bei Minijobs die 400,- Euro erhalten ohne irgendwelche Abzüge.

    Welche Unterlagen müsste ich der Behörde einreichen,um Wohgeld zu beantragen?
    Kann ich auch den Mietsvertrag-Vorschläge der Behört vorlegen?
    Wiel lange dauert die Verarbeitung meiner Untelagen und wann erhalte ich bescheidt?
    Wo könnte ich den vielleicht auch Kosten beantragen für ein kleine Einkauf der Wohnungsausstattung?

    Vielen Dank im voraus,für eure gute Beratung!!!

    Igelin

  2. #2
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    Hallo,

    Wie alt bist?

    Warum bekommst Du nach Deiner Meinung kein BaföG? Was für eine Umschulung ist das überhaupt? Eine schulische oder betriebliche?

    Wer übernimmt welche Kosten bei der Umschulung?

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo Hoppel!

    Es ist eine duale Umschulung.Ich werde in der Schuel und im Betrieb sein.Ich bin Mitte 20.Und bin berechtigt auszuziehen,auch auf die Leistung ....aber bis jetzt habe ich noch gegniffen.

    Sowei ich weiß werden nur schulische Ausbildungen finanziert vom BAföGamt und eben Studien.

  4. #4
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    Darum gehts ja,das Jobcenter will mir eigentlich keine Umschulung finanzieren und wenn nur ein halbes Jahr.
    Aber eben ohne Abschluss.
    Das brngt mir nicht viel.
    Ich will ja auch dann den Abschluss,damit ich auch unanhänggiger sein kann.
    Deswegen möchte ich ja mich vom Jobcenter abmelden und dann erhalte ich auch kein Arbeitslosengeld.Aber ich kann
    die Umschulung machen mit Abschluss.
    Die anfalleneden Kosten in der Firma wird ja getragen,aber ich erhalte kein Lehrgeld.
    Ich möchte auch ausziehen....und mit dem Verdienst des Minijobs kann sicherlich doch Wohngeld beantragen,wenn ich ein Mietvertragsvorschlage vorlege bei Amt.
    Ich brauche auch nicht viel Wohngeld,aber dass wäre die Möglichkeit BAB erhalte ich auch nicht.Ich habe da auch keine Zustimmung erhalten.Ich habe ja schon alles versucht....

    Das Amt stellt sich immer quer.

    Vielleicht verstehst du mein Problem.Meine Eltern wollen auch,dass ich ausziehe udn die Ausbildung wollen sie mir nicht bezahlen.....

  5. #5
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    Hallo,

    du dürftest Anspruch auf BAB haben, was dann einen Wohngeldanspruch wegfallen läßt. Prüfe also bei deinem Arbeitsamt, ob hier ein grundsätzlicher Anspruch auf BAB vorliegt. Und wenn kein Anspruch vorliegt: warum nicht?

    Anonsten sehe ich nach Deinen Angaben nicht unbedingt einen Anspruch auf Wohngeld. Mal abgesehen davon, daß Du falsche Zahlen verwendest (es sind nicht 351, sondern 359 €) ist mir unklar, wie Du auf 200 € Miete kommst. Ist das ein entsprechendes Mietangebot an Dich? Handelt es sich um die Warmmiete?

    Auch ist mir die Krankenversicherung unklar. Du siehst Dich nicht in der Lage, mir auf meine Frage Dein konkretes Alter zu nennen, womit ich auch nicht einschätzen kann, ob Du noch familienenversichert bist oder selbst in die KV einzahlen mußt.

    Was schleißlich deine Eltern betrifft - handelt es sich um deine berufliche Erstausbildung?


    Gruß!

  6. #6
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    Hallo Hoppel,

    ich hab doch schon alles versucht.Nein BAB bekomme ich sehr wahrscheinlich nicht,einmal weil es sich nicht um eine Erstausbildung handelt und 2.,weil man ausziehen muss und ganz viele Verträge unterschreiben müsste,was das Amt mir nicht gesagt hat.
    Es würde mir aber trotzdem wahrscheinlich nicht finanziert.
    BAB wird beantragt bei der Agentur für Arbeit,wie auch eine Umschulung zum erwerb des Berufsabschluss.
    Aber die Agentur für Arbeit ist nicht mehr zuständig für mich und hilft mir deswegen auch nicht.Schließlich sind es Leistungen von der Agentur für Arbeit.
    Die Leistungen vom Jobcenter sind andere.
    Das Jobcenter würde mir ein Weiterbildung eines halben Jahres fianzieren,aber das bringt mir nichts.Außerdem weiß keiner vom Amt ,wo man eine Weiterbildung machen kann in meinem Beruf ,oder in dem Wunschberuf,wo ich die Umschulung machen möchte ,aber eben mitdem Erwerb des Berufsabschlusses.
    Außerdem sagt das Jobcenter,sie haben ja eine Ausbildung gemacht.Das schon,die mich aber nicht weiterhilft und arbeitslos lässt.

    Ich bin 26 Jahre.Also berechtigt auszuziehen.Das Jobcenter bezahlt ab dem 25 Lebensjahr bei jungene Menschen mit Eltern,die genug verdienen.Deswegen müssen die auch länger zu Hause leben bis zum 25.Lebensjahr.
    Aber dann wäre ich wieder abhängig vom Jobcenter und müsste mich um ein Vollzeitjob bemühen,was ich ja schon lange versucht habe,aber eben kein Erfolg und jetzt habe ich eben den Vertrag mit der Firma ausgemacht,die mich umschulen würde.
    Aber das Amt will nicht,dass ich da solange bleibe,dass ich dfen Abschluss auch da machen Kann(Berufsabschluss).
    Ich bin schon lange selbstversichert.
    Das Jobcenter trägt jetzt noch die Versicherungskosten.

  7. #7
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    Ich hab was vergessen zu sagen.
    Ja,die Wärmiete beträgt 200 Euro.
    Zumindest hab ich Wohnungen gefunden,die solle Mietpreise
    haben.Und so`eine Wohnung würde ich auch mir suchen.
    Ginge es denn auszuziehen?

    Würde mir das Wohngeldamt miir Wohngeld bezahlen,wenn ich Ihnen Mietvorschlage vorlegen würde,die in dem Preis sind?
    Erst dann könnte ich ausziehen,wenn das Wohngeldamt mir
    bestitige,dass ich Wohngeld erhalten kann.

    Ich hoffe,jetzt ist dir alles Klar.

  8. #8
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    Hallo,

    ein Wohngeldanspruch besteht erst mit unterzeichnetem Mietsvertrag.

    Ansonsten bleibt es dabei, daß ich mit den geschilderten Einkommensverhältnissen keinen Wohngeldanspruch sehe.

    Gruß!

  9. #9
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    Hallo Hoppel,

    Wieso hab ich wahrscheinlich kein Wohngeldrecht?
    Wie viel Einkommen muss ich den mindestens haben?

    Ic habs doch oben in meinem ersten Schreiben erläutert!

    Gut Ich werde,dann ein Mietsvertrag unterschreiben müssen,aber vorläufig möchte,ich erstmal mit dem Wohngeldamt in Kontakt treten,ob es möglich wäre.

    Haben die Wohngeldämter denn noch vor Neujahr offen?

    Sie meinten,dass der Regelssatz 359 Euro ist + Miete(200,-) ergibt die 80% von dem 447,2 Euro.

    Also müsste ich 447,2 Euro Einkommen haben.Wenn ich das aufbringen kann,dann würde das doch klappen,dass ich Wohngeld erhalte!Oder?

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