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Thema: Wohngeld

  1. #1
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    Standard Wohngeld

    Die Plausibilitätsprüfung der Wohngeldstelle ergeben, dass ich zu wenig Einkommen habe. Jetzt muss ich nachweisen, dass ich noch von anderen Personen Geld bekomme.
    Sonst wird der Antrag abgelehnt.

    Auf Nachfrage bei der Wohngeldstelle erhielt ich die Nachricht, wie viel Geld ich vorweisen muss, meinte diese, dass sie mir diese Frage nicht beantworten dürfen, weil kein Modellfall konstruiert werden darf.

    Ich weiß, dass ich 287 € haben muss, nur sagt mir diese nackte Zahl bezogen auf meinen Fall nichts.

    Ich bekomme von meinen Eltern monatlich 350 €, zudem ein Darlehen von 80 €. Meine Miete beträgt 253 €.

    Ist es im Zweifelsfall besser, mehr Geld als das Mindesteinkommen vorweisen zu können? Oder fällt dann das Wohngeld entsprechend niedriger aus.

    Für eine klare Antwort, wie viel ich konkret brauche, wäre ich euch sehr dankbar. Die Theorie bringt mich nicht mehr weiter. Ich bin schon im Minus.

  2. #2
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    Du brauchst als Mindesteinkommen den Regelsatz Sozialhilfe plus Warmmiete und davon 80 % einschl. des etwaigen Wohngeldes Nur dann hat Dein Antrag Aussicht auf Erfolg.

    Im übrigen suchst du hier wohl Ratschläge wie Du am meisten Sozialleistungen raushilen kannst. Dafür gibts von mir keine weiteren Antworten. Rechnen kannst Du ja wohl selbst.

  3. #3
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    Erst mal danke für die theoretische Info, um die ich gerade nicht gebeten habe... Überdies finde deine Antwort reichlich unverschämt. Du kennst mich nicht!
    Ich hab einige Semester BAföG bekommen, musste mich 6 Jahre lang alleine durchschlagen (Wechsel des Studiengangs) und darf mir jetzt anhören, Sozialleistungen "rausholen" zu wollen?

  4. #4
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    Hallo,

    Überdies finde deine Antwort reichlich unverschämt
    Naja, angesichts Deiner Äußerung

    Ist es im Zweifelsfall besser, mehr Geld als das Mindesteinkommen vorweisen zu können? Oder fällt dann das Wohngeld entsprechend niedriger aus.
    entsteht tatsächlich der Eindruck, daß es Dir um die "Optimierung" eines Anspruches geht. Insofern ist der Einwand von Andy durchaus berechtigt.

    zudem ein Darlehen von 80 €.
    Von wem erhälst du dieses Darlehen?

    Erst mal danke für die theoretische Info, um die ich gerade nicht gebeten habe
    Äh - was erwartest Du nun? Die Berechnungweise, die Dir gegeben wurde, ist (fast) richtig. Nun mußt Du anhand Deiner konkreten Zahlen Dir selbst das erforderliche Mindesteinkommen ausrechnen.

    Gruß!

  5. #5
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    @Hoppel: Ich bekomme von einer Studienstiftung ein Darlehen in Höhe von 80 €.

    Da sich BAföG nach dem Einkommen der Eltern richtet, ist die Frage, ob sich Wohngeld nicht auch nach dem Einkommen richtet, doch legitim, oder?

  6. #6
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    Hallo,

    Ich bekomme von einer Studienstiftung ein Darlehen in Höhe von 80 €.
    Das Darlehen wird dann bei der Berechnung des Mindesteinkommens berücksichtigt, nicht aber bei der eigentlichen Wohngeldberechnung.

    Da sich BAföG nach dem Einkommen der Eltern richtet, ist die Frage, ob sich Wohngeld nicht auch nach dem Einkommen richtet, doch legitim, oder?
    Das Wohngeld richtet sich nicht nach dem Einkommen der Eltern, sondern ausschließlich an dem eigenen Einkommen.

    Gruß!

  7. #7
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    Wie kann ich den Wert berechnen, wenn ich nicht weiß, wie hoch das Wohngeld ist?
    In allen "Formeln" heißts: Einkommen - sämtliche Fixkosten
    muss bei 287 € einschließlich Wohngeld liegen.

    Versteh ich da irgendwas falsch? Anscheinend bin ich echt zu blöd zu rechnen. Aber ich weiß nicht, wie viel Wohngeld ich in die Rechnung einkalkulieren musss.

  8. #8
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    Hallo,

    das fiktive Wohngeld kannst Du Dir über wohngeldantrag.de berechnen.

    Gruß!

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