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Thema: Wohngeld

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    3

    Daumen hoch Wohngeld

    erst mal ein freundliches hallo in die runde,

    also ich geh mit 26 noch mal zur Fachschule um mein Fachabitur nachzuholen (sonst ist die Karriere Leiter in den meisten unternehmen schnell beendet)

    in der Wohnung in der lich mit meiner WG Partnerin wohne
    zahle ich ca.250€

    ich bekomme : 530€ BAföG
    und sie so ca. 1200€ (was ja auch nicht der Brüller ist)
    also habe ich mal in meiner Stadt angerufen
    und nachgefragt ob ich wohngeldberechtigt bin:

    da wir zusammen mehr als 1200€ im Monat zu Verfügung haben bin ich/wir nicht
    Wohngeld berechtigt. meine frage: stimmt das?
    ich kann ja nicht über das Geld meines WG Partners verfügen.

    mfg
    Westraucher

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    wenn Ihr Lebenspartner seid und/oder eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet (wovon scheinbar das Wohnamt ausgeht) dürfte das Einkommen tatsächlich zu hoch sein, zumal auch das Bruttoeinkommen der Partnerin entscheidend ist, was ja höher als die 1200 € sein dürfte. Wenn Ihr keine Lebenspartner, also tatsächlich eine WG seid, besteht für Dich allein kein Anspruch auf Wohngeld.

    Also: so oder so kein Anspruch.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    3

    Standard

    danke für die schnelle antwort @hoppel

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