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Thema: Wohngeld für 6 Monate

  1. #1
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    Frage Wohngeld für 6 Monate

    Hi,
    hab mir schon einiges angelesen, aber einiges ist mir noch nicht ganz klar. Vllt. könnt ihr mir da helfen.
    Erst mal zu mir:
    • Bin 26 J.
    • Studiere im 11.Sem. (das laufende), was auch der Grund ist, warum ich kein Bafög bekomme.
    • Aus dem gleichen Grund bin ich auch nicht unterhaltsberechtig, was meine Mutter auch so sieht und den Unterhalt eingestellt hat:-) Mein Vater zahlt 150€ Unterhalt, ein weiterer Verwandter noch mal 250€.
    • Den Rest meiner Kosten decke ich aus meinem Ersparten, dass sich aktuell noch auf ca. 1500€ beläuft. Fehlbetrag ca. 200-250€/Monat (Also, was ich von meinem Ersparten nehme).
    • Kosten: Miete(warm) 300€, Krankenversicherung 64,66€, Strom ca. 30€, evtl. Haftpflicht 5,92€, Studiengebühren/Semesterbeitrag???
    • Kein Kindergeld mehr, weil '83 Jahrgang.

    Soweit die harten Fakten. Ich schreibe grade meine Abschlussarbeit und werde dieses Sem. fertig - also in max. 6 Monaten. Da wird mein Erspartes aber SEHR knapp. Um mich wenigstens etwas zu entlasten und um in 6 Monaten hoffentlich brav steuern zahlen zu können, möchte ich für diese Zeit Wohngeld beantragen.

    Nach meinem Verständnis her müsste ich prinzipiell Wohngeldberechtigt sein, aber...
    1.)...genug Einkommen hätte ich doch nur, wenn die anerkennen, dass ich meinen Unterhalt z.T. aus meinem Ersparten bestreite oder? Wäre das für die akzeptabel?
    2.)...ich habe bei dieser 80% Regel nicht verstanden, ob die mit hypotetischem Wohngeld erreicht werden müssen oder ohne und dann bekommt man Wohngeld?
    3.)...akzeptieren die, dass ich von vorn herein nur für 6 Monate Wohngeld möchte? Wenn nämlich Wohngeld gezwungenermaßen für 1 Jahr beantragt werden muss gerät, auch die Argumentation ins wanken, dass ich meinen Unterhalt z.T. aus meinem Ersparten finanziere - das würde dann nämlich sicher nicht mehr klappen

    Ich hoffe meine Informationen sind ausreichend. Sonst fragt gerne.

    LG und vielen Dank Timmi

  2. #2
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    Hallo,

    Aus dem gleichen Grund bin ich auch nicht unterhaltsberechtig, was meine Mutter auch so sieht und den Unterhalt eingestellt hat
    Eigentlich ist das Alter und das Semester kein Grund für eine Unterhaltsverweigerung und Du u.U. durchaus Unterhaltsberechtigt.

    dass ich meinen Unterhalt z.T. aus meinem Ersparten bestreite oder? Wäre das für die akzeptabel?
    Akzeptabel ja, aber nicht unbedingt ausreichend. Dein Vermögen wird auf 12 Monate umgerechnet, was 125 € ausmacht. Zusammen mit Deinen anderen Einnahmen ergibt das ein Einkommen von 525 €, dem ein erforderliches Mindesteinkommen von 673 € entgegensteht. Dir fehlen also immer noch 148 €, wobei ich mangels Angaben nicht alle Absetzungsmöglichkeiten berücksichtigen konnte. Es wird zumindest sehr knapp.

    ich habe bei dieser 80% Regel nicht verstanden, ob die mit hypotetischem Wohngeld erreicht werden müssen oder ohne und dann bekommt man Wohngeld?
    Und ich verstehe nicht Deine Frage...

    akzeptieren die, dass ich von vorn herein nur für 6 Monate Wohngeld möchte?
    Im Normalfall nicht.

    Ich schreibe grade meine Abschlussarbeit und werde dieses Sem. fertig
    Was ist mit der Studienabschlußhilfe?

    Gruß!

  3. #3
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    Hi,
    erstmal danke für die Antwort.

    Eigentlich ist das Alter und das Semester kein Grund für eine Unterhaltsverweigerung und Du u.U. durchaus Unterhaltsberechtigt.
    Meine Mutter scheint sich da recht gut auszukennen :-) Genau so wie das BaföG nicht unabhängig vom studienfortschritt gezahlt wird, müssen Eltern wohl auch nur dann Unterhalt zahlen, wenn der Studienfortschritt sichtbar genug ist. Gerichte orientieren sich hier sogar an den BaföG-Kriterien. Genau so können sie u.U. bei einem späten Fachrichtungswechsel den Unterhalt verweigern. Im zweifel müsste aber theoretisch ein Gericht entscheiden. Ich hab aber keine Lust meine Mutter zu verklagen

    Akzeptabel ja, aber nicht unbedingt ausreichend. Dein Vermögen wird auf 12 Monate umgerechnet, was 125 € ausmacht. Zusammen mit Deinen anderen Einnahmen ergibt das ein Einkommen von 525 €, dem ein erforderliches Mindesteinkommen von 673 € entgegensteht. Dir fehlen also immer noch 148 €, wobei ich mangels Angaben nicht alle Absetzungsmöglichkeiten berücksichtigen konnte. Es wird zumindest sehr knapp.
    3.)...akzeptieren die, dass ich von vorn herein nur für 6 Monate Wohngeld möchte? Wenn nämlich Wohngeld gezwungenermaßen für 1 Jahr beantragt werden muss gerät, auch die Argumentation ins wanken, dass ich meinen Unterhalt z.T. aus meinem Ersparten finanziere - das würde dann nämlich sicher nicht mehr klappen
    Soll heißen, ja, auf 12 Monate reicht es nicht - will ich ja an sich auch nicht. Aber um es mal konkret zu machen, sollten wir die Rechnung vllt. mal aufschreiben. Von dieser Seite:
    Regelsatz zzgl. ggfls. Mehrbedarf (§ 21 SGB II) + Warmmiete (inkl. Heizkosten)
    359+(Wenn ich §21 SGB II richtig deute, nix)+300=659≠673?

    Des Weitern
    Beim Wohngeldantrag reicht es aus, wenn der Antragsteller als Mindesteinkommen 80% der oben genannten Beträge erreicht.
    , was deine nächste Frage näher betrifft...
    Und ich verstehe nicht Deine Frage...
    Nehmen wir mal deine 673€, bis ich weiß, wie du da drauf gekommen bist. 673*0,8=538,40€. Meinem Verständnis nach muss ich dann lediglich 538€ als Einkommen nachweisen. Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, ich würde 100€ Wohngeld bekommen.
    Müsste ich dann 538€ nachweisen und würde dann 100€ Wohngeld bekommen oder
    müsste ich lediglich inkl. Wohngeld auf 538€ kommen (Quelle versuche ich nachzureichen. Hatte es gestern irgendwo gelesen)?
    Was ist mit der Studienabschlußhilfe?
    Hmm. Hab ich mich noch nicht mit beschäftigt, werde ich aber wohl mal machen. Soweit ich sehe , kommt die "Hilfe" lediglich als Kredit daher. Um Schulden zu machen, brauch ich doch aber das BaföG-Amt nicht Naja

    *Puh
    Hoffe ich konnte einiges klären.

    Viele Grüße

    Timmi

  4. #4
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    Standard Nachtrag

    Beiträge editieren kann man hier wohl nicht oder?

    Die fehlende Quelle...
    Müsste ich dann 538€ nachweisen und würde dann 100€ Wohngeld bekommen oder
    müsste ich lediglich inkl. Wohngeld auf 538€ kommen (Quelle versuche ich nachzureichen. Hatte es gestern irgendwo gelesen)?
    Also, hatte hier sowas gelesen.
    Verwaltungsvorschrift zu § 15 WoGG

    Zu § 15 (Ermittlung des Jahreseinkommens)

    15.01 Nachweis der Einnahmen,Plausibilitätsprüfung

    (1) Wenn sich bei der Ermittlung des Jahreseinkommens unter dem Bedarf nach dem SGB XII liegende Einnahmen ergeben, sind die Angaben der wohngeldberechtigten Person besonders sorgfältig auf Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Angaben können glaubhaft sein, wenn die hiernach zur Verfügung stehenden Einnahmen zuzüglich eines zu leistenden Wohngeldes 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII erreichen.
    Wollte diese Woche noch den Brief abschicken. Wäre echt super, wenn ihr nochmal auf meine aktualisierten Fakten schauen könntet.

    Vielen Dank

    Timmi

  5. #5
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    Hallo,

    danke, daß Du aus der VwV zitierst. Die kenne ich natürlich überhaupt nicht... ;-)

    Die von Dir offensichtlich gemeinten 80% beziehen sich auf den Sozialhilferegelsatz, also die 359 €.

    Gruß!

  6. #6
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    Standard Die Spanne ist groß

    Moin Hoppel,
    Schön, dass du noch mal schreibst.
    Aber könntest du noch mal konkret sagen, was ich jetzt an Einkommen nachweisen muss? Am besten mit Rechnung, damit ich es nachvollziehen kann.

    Muss ich 673€ oder 538€ Einkommen nachweisen?
    oder sogar (359*0,8)+300=587,20€. Nach deiner Erläuterung beziehen sich die 80% ja nicht auf die Einnahmen, sondern nur auf den Sozialhilferegelsatz.

    Ich favorisiere ja diese Version:

    [Einnahmen (150+250+125)=525€] + [Wohngeld] ≥ [(659*0,8)=527€]

    Eben wegen diesem Satz:
    Die Angaben können glaubhaft sein, wenn die hiernach zur Verfügung stehenden Einnahmen zuzüglich eines zu leistenden Wohngeldes 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII erreichen
    zuzüglich = plus

    Einnahmen+Wohngeld sollen min. 80% des Bedarfs erreichen.

    Die Formel sollte relativ klar sein. Nur was genau zu den Einnahmen und was zum Bedarf gehört, müsste geklärt werden.

    Könntest du es mir bitte bitte einmal vorrechnen? Danke.

    Viele Grüße

    Timmi

  7. #7
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    Hallo,

    ich weiß nicht, wie Du auf all die Summen kommst.

    Im Prinzip ist das ganze doch einfach:

    359 € + 300 € Warmmiete + 64,66 € KV + 30 € Strom = 753,66 € Mindetseinkommen - 400 € Unterhalt = 353,66 €.

    Das fehlt Dir noch zum Mindesteinkommen. Da ich Deine Mietstufe nicht kenne, mußt Du nun das fiktive Wohngeld unter Wohngeld-Berechnung berechnen (das Einkommen gibst Du dort unter Punkt 3 an) und ziehst die dort angezeigte Summe von den 353,66 € ab.

    Nehmen wir an, Du hast ein fiktives Wohngeld von 100 €. 353,66 € - 100 € = 253,66 €, die immer noch zum Mindesteinkommen fehlen.

    Nun kommen die 20% zum Tragen: 181,66 - 20% = 50,70 €

    253,66 € - 50,70 € = 202,96 €

    Das kannst Du mit (Bar-)Vermögen ausgleichen: 202,96 x 12 = 2.435,52 €. Diese Summe müßtest Du als Vermögen haben, um das Mindesteinkommen doch noch zu knacken.

    Wie gesagt: ist doch ganz einfach ;-)

    Gruß!

  8. #8
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    Hallo,

    sehe gerade, daß meine Antwort #5 falsch ist. War doch zu früh heute morgen...

    Sorry!

  9. #9
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    Standard Thx


    Ich finde es in der Tat sehr viel klarer. Ich könnte zwar einen neuen thread für diesen Rechner auf machen, aber das lasse ich jetzt mal^^
    Miete 300, Einkommen 400 bei 3.) ergibt satte 215€! Die Tabelle des bmvbs sagt immerhin auch noch 184€. Gebe ich nur die Kaltmiete ein (261€ ohne Betriebskosten) kommt ebenfalls 184€ raus. Wohl Zufall.

    353,66-215=138,66€

    Nun kommen die 20% zum Tragen: 181,66 - 20% = 50,70 €
    Das check ich nur so halb. 20% von 253,66 sind bei mir annähernd 50,7.

    In meinem Fall wären das 138,66*0,8=110,93€

    110,93*12=1331,14€ die auf meinem Konto liegen müssten. Aber die 215€ kommen mir ars** viel vor. Mit 184€ Wohngeld gerechnet müste ich 1628,74€ haben.
    Auch wenn ich die Rechnung wohl etwas anders aufgestellt hab, habe ich das Gefühl, wir sind jetzt auf einem Nenner

    Viele Grüße

    Timmi

    PS: Übrigens Mietstufe 4

  10. #10
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    Hallo,

    Wohl Zufall.
    Eher nicht. Die Tabellen gehen tatsächlichaus aus mir bis heute nicht bekannten Gründen von der reinen Kaltmiete aus. Deswegen und aus anderen Gründen (z.B. fehlende Mietstufen) sind die Tabellen vollkommen untauglich für den Versuch, irgendwas zu errechnen. Vertrau dem Rechner - wenn Du alles eingegeben hast wie gefordert und von mir gesagt hast du das richtige Ergebnis.

    Das check ich nur so halb. 20% von 253,66 sind bei mir annähernd 50,7.
    Falsche Zahl eingetippt, gemeint waren natürlich auch die 253,66 €.

    Gruß!

  11. #11
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    Daumen hoch Bescheid ist da

    Hi,
    ich hab mir gedacht ich schreibe mal wie es bei mir gelaufen ist.

    Ich bin ja ein Behördenneuling, aber was die alles haben wollten, war schon enorm. Das sollte man vllt. auch beachten, wenn man einen Wohngeldantrag stellt. Mal sehen, was mir noch einfällt...


    • Bescheinigung vom Bafögamt, dass ich die Förderungshöchstdauer überschritten habe (habe sie auf eine Studienbescheinigung mit Semesterzahl (11) runtergehandelt)
    • Der normale Antrag
    • Formblatt Mietbescheinigung
    • Formblatt für Studenten (bekommt man erst mit der ersten Antwort)
    • Zusätzliche Erklärung - Zusatzeinkünfte
    • Entsprechende Nachweise dazu (Kapitalerträge, Zinsen, usw.)
    • Unterhaltserklärungen
    • Beleg, dass man Studiengebühren/Semesterbeitrag selber bezahlt
    • Beleg Krankenversicherungsbeitrag
    • Beleg Strom/Stadtwerke
    • Eine lückenlose, ungeschwärzte Historie von Kontoauszügen über 3 Monate hinweg! (Zweck war zu sehen: 1.) Das ich tatsächlich entnahmen aus meinem Vermögen tätige 2.) Unterhalt in der berichteten Höhe regelmäßig bei mir eingeht 3.) Miete, Strom, KK, Sem.Beitrag usw. von meinem Konto abgeht und 4.) ich keine anderen Einnahmen habe oder vor dem Antrag Geld verschoben habe)


    Mehr fällt mir jetzt auf die schnelle nicht ein. Den letzten Punkt finde ich einen datenschutzrechtlichen Supergau. Das Amt weiß ja wirklich, bei welchem Lieblingsdiskounter ich wann war und für wie viel ich durchschnittlich eingekauft habe. Von noch privateren Dingen ganz zu schweigen. Das habe ich meiner Sachbearbeiterin auch so gesagt - insbesondere, nachdem sie auch danach immernoch meinte "man könne die entnahmen ja nicht wirklich sehen". Ne, is klar! Die tauchen ja auch in Form von "Lidl sagt Danke für ihren Einkauf" und "Bankautomat xy - 100€" auf.
    Ansonsten wurden meine "Wofür-dass-denn-schon-wieder-Fragen" immer mit einem freundlichen Verweis auf die Mitwirkungspflicht beantwortet...

    Nun zu den Fakten.
    Vorhergesagt waren nach der obigen Rechnung 184€. Heute habe ich den Bescheid über 180€ bekommen. Die Schätzung war ja ziemlich gut! An dieser Stelle noch mal vielen Dank an Hoppel.

    Cool finde ich auch das der Bescheid die Berechnung des Wohngeldes enhält. Hab auch schon überlegt die hier mal rein zu stellen - so als Beispielrechnung. Aber ist doch schon ziemlich privat. Naja

    Vielen Dank noch mal und viel Glück an alle anderen!

    Bye

    Timmi

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