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Thema: Azubi --- Anspruch auf Wohngeld? Hilfe

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    18.10.2009
    Beiträge
    1

    Standard Azubi --- Anspruch auf Wohngeld? Hilfe

    Hallo Zusammen,
    ich bin 20 Jahre Alt und bin zur Zeit Auszibildender im Einzelhandel. Ich möchte ausziehen da die familären Zustände Zuhause nicht ertragbar sind!
    Meine Vater alleine verdient knap 4500 Netto und meine Mutter ist momentan nicht berufstätig!
    Wir wohnen in einfachen Verhältnissen. Habe einen Bruder der seit 2 Jahren nicht mehr bei uns wohnt!
    Meine Eltern verlangen von mir Miete zu zahlen, dafür das ich bei Ihnen wohne, aber Verpflegung etc. muss ich alles selbst bezahlen! Aber erst seit kurzem, vor knapp 2 Jahren war es noch kein Problem für all meine Kosten aufzukommen. Nun sprechen sie davon kein Geld mehr zur Verfügung zu haben!
    Ich sehe das alles nicht ein!

    Ich verdiene knapp 800 Euro und möchte jetzt ausziehen, meine Eltern bezahlen mir nichts!
    Da ich aber auch noch etwas sparen will für mein kommendes Studium und auch nich monatliche Rechnungen( Handy etc.) habe, habe ich vieleicht noch 500€ übrig.
    Daher wollte ich wissen ob ich evtl. Anspruch auf Wohngeld habe oder alles selber Zahlen muss und evtl. noch einen Nebenjob suchen muss?
    Hoffe ihr könnt mir helfen, is wirklich dringend!!!

  2. #2
    Super-Moderator
    Registriert seit
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    Berlin
    Beiträge
    2.018

    Standard

    Hallo,

    einen Anspruch auf Wohngeld sehe ich nicht. Du dürftest grundsätzlich Anspruch auf BAB haben, was einen Wohngeldanspruch ausschließt. Die Tatsache, daß Du wegen zu hohem Einkommen von Deinem Vater und Dir kein BAB bekommen dürftest, spielt dabei keine Rolle.

    Meine Eltern verlangen von mir Miete zu zahlen, dafür das ich bei Ihnen wohne, aber Verpflegung etc. muss ich alles selbst bezahlen!
    Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet. Einfach so Miete nehmen und keine Verpflegung zahlen geht nicht so einfach. Wenn dem so ist, steht Deinen Eltern auch nicht das Kindergeld zu und Du kannst einen entsprechenden Abzweigungsantrag stellen.

    Gruß!

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