Hallo,
werde ab dem 10.10.2009 eine Arbeit im Öffentlichen Beschäftigungsektor annehmen - kurz ÖBS. Erhalte 1300 Brutto und werde bestimmt vom JobCenter dazu aufgefordert Wohngeld zu beantragen. Wann kann ich diesen Antrag stellen - mit der ersten Lohnabrechnung oder könnte ich diesen Antrag auf Wohngeld schon früher stellen?
Danke und Gruß
Clara
Hallo,
Warum solltest das so sein? Wenn Du allein lebst, dürfte kein Anspruch auf ALG II mehr bestehen und demzufolge auch keine wie auch immer geartete Aufforderung zur Beantragung anderer Leistungen erfolgen.werde bestimmt vom JobCenter dazu aufgefordert Wohngeld zu beantragen
Die Frage ist, ob du überhaupt Chancen auf Wohngeld hast. Für eine reele Einschätzung sind aber deine Angaben etwas dürftig.Wohngeld zu beantragen. Wann kann ich diesen Antrag stellen
Du kannst auch jetzt den Antrag stellen und die fehlenden Unterlagen nachreichen. Allerdings eilt es auch nicht: wichtig ist, daß der eigentliche Antrag bis zum 31.10. gestellt wird.oder könnte ich diesen Antrag auf Wohngeld schon früher stellen?
Gruß!
Lesezeichen