+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Zweitstudium mit 31

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    30.09.2009
    Beiträge
    5

    Standard Zweitstudium mit 31

    Hallo,

    nach meiner Kündigung habe ich mich entschlossen ein Zweitstudium anzufangen um die Zeit in der Arbeitslosigkeit effektiv zu nutzen. Studiert und beendet habe ich Wirtschaftswissenschaften. Habe einen Anspruch auf ALG1, allerdings wird dieser nicht gemehmigt, da man lt. Gesetz als Student kein ALG 1+2 erhält. Bekomme höchstwahrscheinlich auch kein BAföG. Derzeit wohne ich bei meinen Eltern, wobei mein Vater bereits in Rente ist. Bleibt die Frage wer mich bei meiner Miete(Untermiete) und meinen Lebensunterhalt unterstützt. Taschengeld und finanzielle Unterstützung von meinen Eltern zu verlangen ist unzumutbar. Habe ich somit Anspruch oder eine Chance Wohngeld zu erhalten? Danke vorab für die Antwort(en).

  2. #2
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.018

    Standard

    Hallo,

    wenn keine Einnahmen und kein beträchtliches Vermögen vorhanden sind besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    30.09.2009
    Beiträge
    5

    Standard

    Einnahmequele und ein bestimmtes Vermögen? Wenn die vorhanden wären, bräuchte man doch keine Unterstützung? Um welche Beträge handelt es sich dabei? Wie groß bzw. klein muss die Einnahmequelle bzw. das Vermögen sein?
    War heute bei der Antragsstelle. Die Sachbearbeiterin sagte genervt, da ich bei meinen Eltern wohne wären die dazu verpflichtet mich finanziell zu unterstützen. Höchstens dürfen meine Eltern Wohngeld beantragen. Wenn ich keine Eltern hätte, müsste ich dann auf der Strasse leben? Ist es nach der Gesetzeslage so selbstverständlich dass man im Alter von 31 Taschengeld von Eltern erhält, wenn man sich dazu entschlossen hat weiter zu studieren statt dem Amt auf der Tasche zu liegen?

  4. #4
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.018

    Standard

    Hallo,

    die Antwort der Sachbearbeiterin bezieht sich darauf, daß Du noch zu Hause wohnst. Hier bildet Ihr eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, bei der das Einkommen aller Personen entscheidend für das Wohngeld ist. Trotz all Deiner Polemik hat diese Regelung durchaus Sinn, denn sonst könnte ja jemand Sozialleistungen erhalten, obwohl seine Eltern, bei denen der Jemand wohnt, meinetwegen 10.000 € Einkommen je Monat haben.

    Einnahmequele und ein bestimmtes Vermögen? Wenn die vorhanden wären, bräuchte man doch keine Unterstützung?
    Das Wohngeld ist ein Zuschuß zur Miete und nicht zum Lebensunterhalt. Um aber einen Zuschuß zur Miete zu bekommen muß man erstmal in der Lage sein, seine Miete zu erwirtschaften und zu zahlen. Und das setzt wiederum voraus, daß man seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann.

    Wie groß bzw. klein muss die Einnahmequelle bzw. das Vermögen sein?
    Informationen zum Mindesteinkommen findest Du unter Wohngeld Einkommen .

    Gruß!

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Wohngeld bei Zweitstudium?
    Von Miau im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 09.01.2011, 13:00
  2. Zweitstudium mit 31
    Von Absolvent1478 im Forum Elternunabhängiges BAföG
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 01.10.2009, 21:34
  3. Zweitstudium Wohngeld
    Von sam066 im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 28.08.2009, 21:56
  4. BAföG bei Zweitstudium?
    Von olli84 im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 25.08.2009, 13:59
  5. Wohngeld bei Zweitstudium??
    Von lisathill im Forum Einkommen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 15.09.2008, 10:34

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein