Hallo,
seit ich heute den Brief vom Studentenwerk geöffnet habe, besteht die Möglichkeit, dass ich vielleicht doch nicht BAföG-berechtigt bin.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, außer das ich nicht BAföG-berechtigt bin?
Ich habe Vermögen wegen einem Erbe, wo ich 1/16 (Verkehrswert ungefährt 9.000€) Miteigentum, an dem von meiner Mutter, Bruder und seiner Frau mit Kindern bewohnten Einfamilienhaus, erhalten habe. Ich selbst habe da auch noch ein Zimmer, also könnte man sagen, dass ich mein Miteigentum selbst bewohne in den Semesterferien oder manchmal an den Wochenenden.
Ich bin allerdings auf das BAföG finanziell angewiesen, da ich ansonsten nur eine Halbwaisenrente von 200€ und Kindergeld von 164€ monatlich zur Verfügung habe. Manchmal übe ich geringfügige Beschäftigungen in den Semesterferien aus, aber in den kommenden muss ich ein Praktikum leisten.
Ich wohne mit einem anderen Studenten zusammen, der selbst keine Einkünfte hat, außer 400,-€ BAföG, 164€ Kindergeld und elterliche Unterstützung.
Unsere gesamte Kaltmiete beträgt 350€ und die Nebenkosten (ohne Heizkosten) betragen 130€. Wir wohnen nur zu zweit in der Wohnung in Hannover NDS.
Hallo,
Warum nicht?dass ich vielleicht doch nicht BAföG-berechtigt bin
Gruß!
dazu habe ich eine frage im bafög-forum gestellt, die leider noch nicht beantwortet wurde:
Brauche dringend Hilfe wegen Miteigentum
Hallo,
Und woher soll ich das wissen? Verweise doch bitte in Zukunft in Foren auf Deine eventuellen Beiträge in Unterforen, damit ein Zusammenhang hergestellt werden kann.dazu habe ich eine frage im bafög-forum gestellt
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird BaföG wegen zu hohem Eigenvermögen abgelehnt. Nach Deinen Schilderungen finde ich auch keinen Anhaltspunkt, warum Dir das Vermögen - hier also Dein Erbanteil - nicht angerechnet werden sollte. Zwar schreibst Du aus Deiner Sichtweise mit Recht
aber dennoch ist das Argument nicht ganz stichhaltig. Es mag sein, daß das Haus im Augenblick aufgrund diverser Umstände relativ niedrig bewertet wird - das kann sich aber auch wieder ändern.Heutzutage hat die Bank es grob auf 150.000,-€ geschätzt, wovon 1/16 ungefähr 9.000€ wären, aber wer soll mir das bitte auszahlen?
Wahrscheinlich siehst Du das nicht falsch - nach Deinen Schilderungen hast Du offensichtlich dem Grunde nach einen Anspruch auf BaföG.immerhin bin ich imgrunde BAföG-berechtigt oder sehe ich das hier falsch?
Wenn du aber dem Grunde nach Anspruch auf BaföG hast (und dies nur deswegen nicht erhälst, weil Du die persönlichen Voraussetzungen erfüllst (hier also ein zu hohes Vermögen) besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Allerdings würdest Du auch keinen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn Du dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög hättest: Dein Einkommen würde dann nicht mal ansatzweise reichen, um das erforderliche Mindesteinkommen bei dem Wohngeld zu erreichen.
Gruß!
Ich habe doch das Eigentum hier auch angeführt, dachte das wäre damit aussagekräftig genug. Meine Antwort sollte aber auch nicht so klingen, als wenn ich das als selbstverständlich ansehe, dass du alle Forenbeiträge kennst, sry.
Es gibt beim BAföG einen Härtefall, wo Miteigentum aus einem Erbe nicht angerechnet wird, weil es selbstbewohnt ist und eine unbillige Härte darstellen würde, es zu verkaufen. Das trifft in meinem Fall beides zu, denn ich bewohne ungefähr meinen Erbanteil selbst und es ist meinem Bruder mit seiner Familie und meiner Mutter nicht zumutbar, dass die wegen meinem 1/16 ein Haus verkaufen, wo sie sich für hochverschuldet haben.
Ich habe auch Schüler-BAföG erhalten und da gelten in diesem Bereich die gleichen Regeln. Nur die neue Bearbeiterin macht halt aus einem mir unbegreiflichen Grund Probleme.
Warum sollte das Haus jemals wieder höher bewertet werden? Jünger wird es nicht mehr und wenn es nach 9 Jahren schon 75.000€ verloren hat, wird es wohl nicht mehr stark zulegen. Da müssten ja aus einem unrealisitischen Grund die Immobilienpreise hier plötzlich explodieren.
Sehr schön, dann werde ich dafür bestraft, dass ich studieren will und ein Halbwaise bin. Gut in solche Fälle zu fallen, aber wenn die Eltern zu viel verdienen, dann kriegt man kein BAföG, aber dafür Wohngeld. Warum sollte es auch jemand kriegen, der es braucht. Faires Sozialsystem lässt grüßen.
Woher nimmst du dein Fachwissen, also arbeitest du als Sachbearbeiter in diesem Bereich?
Das Mindesteinkommen erreich ich schon. Laut google also der Hartz4 Regelsatz von 351,-€ + Warmmiete (pro Person in der WG oder für die gesamte Wohnung?) 260,-€ pro Person = 611,-€
Kindergeld 164,-€ + Halbwaisenrente 210,-€ = 374,-€ (fehlen noch 237,-€) und dann fördert meine Mutter mich noch und ich werde in den Semesterferien Vollzeit oder im Semester auf 400,-€ Basis (10std. pro Woche) arbeiten gehen. Ich habe zwei Nebenjobs, die ich aber nur unregelmäßig wahrnehmen kann. Sollte ich kein BAföG-Anspruch haben, hat meine Mutter mir schon die Zahlung von 300,-€ monatlich zugesichert, wobei sie nicht gerade reich ist und ich ihr das später definitiv zurückzahlen werde.
Hallo,
Sorry, aber da irrst Du dich, wenn du selbst schreibstDas trifft in meinem Fall beides zu, denn ich bewohne ungefähr meinen Erbanteil selbst und es ist meinem Bruder mit seiner Familie und meiner Mutter nicht zumutbar, dass die wegen meinem 1/16 ein Haus verkaufen, wo sie sich für hochverschuldet haben.
Das Nur-Bewohnen in den Ferien reicht nun nicht gerade unbedingt als Nachweis für die von Dir eingeforderte Härtefallreglung.dass ich mein Miteigentum selbst bewohne in den Semesterferien oder manchmal an den Wochenenden.
Vielleicht hat aber auch nur die alte Beraterin das Problem anders oder falsch bewertet. Berufen kannst du Dich jedenfalls nicht darauf, daß Du schonmal Schüler-BaföG bezogen hast.Ich habe auch Schüler-BAföG erhalten und da gelten in diesem Bereich die gleichen Regeln. Nur die neue Bearbeiterin macht halt aus einem mir unbegreiflichen Grund Probleme.
Das ist Blödsinn. In diesem Fall besteht ebenfalls kein Wohngeldanspruch.Gut in solche Fälle zu fallen, aber wenn die Eltern zu viel verdienen, dann kriegt man kein BAföG, aber dafür Wohngeld.
Erreichst Du nicht. Abgesehen davon, daß Du nun plötzlich Unterhalt von deiner Mutter erwähnst, ist die von Dir aufgemachte Google-Rechnung nicht richtig. Unabhängig davon bezweifele ich - wie bereits ausgeführt - daß überhaupt ein Anspruch auf Wohngeld besteht.Das Mindesteinkommen erreich ich schon.
Gruß!
Die Sachbearbeiterin kann sich nicht geirrt haben, denn sie hat sich extra noch in Hannover deswegen informiert bei einem Herren, der regelmäßig mit solchen Fällen zutun hat.
Ich verstehe dein Problem nicht, du schreibst so, als wenn du es mir nicht gönnst und beantwortest Fragen nur willkürlich. Mach doch mal eine klare Ansage. Ich will hier den Staat ja nicht bescheissen, wenn ich die Kohle hätte würde ich mir den Ärger gar nicht machen und gut leben.
Woher hast du deine Erfahrungen? Bist du Sachbearbeiter in einem Sozialamt?
Im übrigen kann ich auch jedes We ab Freitag zurückfahren, also würde ich das Zimmer 52 Wochen mal 3 Tage = 156 Tage bewohnen und noch 4 Monate Semesterferien pro Jahr, also 4x 4 = 16 Wochen * 4 Tage (ohne We) = 64 Tage + 156 Tage = 220 Tage im Jahr wird wohl ausreichen, oder? Und das ohne Feiertage.
Im übrigen gibt es bei dieser Härtefallregelung keine Mindestzeit, die ich im Zimmer tatsächlich verbringen muss. Es ist in die Wohnung meiner Mutter eingegliedert, so dass niemand anderes es bewohnen könnte und meine Möbel stehen drinnen.
Also fließt das Einkommen der Eltern in die Wohngeldberechnung ein? Kann ich mir nicht vorstellen.
Ich habe nur kein Unterhalt erwähnt, weil ich auch noch keins erhalten habe und es nur nötig wird, wenn ich nichts anderes kriege.
Meine Mutter ist verwitwet und zahlt einen Kredit ab, fährt also sowieso schon nicht in Urlaub und ist sehr sparsam, aber für das Studium ihres Sohnes würde sie dann noch knapper leben, aber das nur, wenn ich kein BAföG erhalte.
Ich nehm mir mal ein Termin beim Sozialamt, du bist mir nicht wirklich eine Hilfe. Klingst so wie die gefrusteten Sachbearbeiter im Finanzamt, als ich meine Ausbildung zum Finanzbeamten gemacht habe oder wie die in der Kindergeldstelle, die gerne mal nicht alles anerkennen, auch wenn sie vom Steuerrecht deutlich weniger Ahnung haben als das Finanzamt, was es anerkannt hat.
Hallo,
Wenn Dir das Rechtssicherheit gibt so ist das Deine Sache <schulterzucken>Die Sachbearbeiterin kann sich nicht geirrt haben, denn sie hat sich extra noch in Hannover deswegen informiert bei einem Herren, der regelmäßig mit solchen Fällen zutun hat.
Ich habe kein Problem, sondern antworte nur auf Deine Fragen.Ich verstehe dein Problem nicht,
Ich antworte nicht willkürlich und mache durchaus klare Ansagen. Kann es sein, daß diese nur nicht in Deinem Sinne sind?du schreibst so, als wenn du es mir nicht gönnst und beantwortest Fragen nur willkürlich. Mach doch mal eine klare Ansage.
Und wieder etwas, was Du besser weißt. Meinetwegen.Im übrigen gibt es bei dieser Härtefallregelung keine Mindestzeit, die ich im Zimmer tatsächlich verbringen muss.
Dann wäre so oder so kein Wohngeldanspuch für Dich vorhanden, sondern maximal Deine Mutter könnte einen Antrag stellen, bei dem dann das Einkommen aller Bewohner zu Grunde gelegt wird. Allerdings befindet sich Dein Lebensmittelpunkt nicht in dem Haus, womit für Dich selbst kein Wohngeld gezahlt werden würde.Es ist in die Wohnung meiner Mutter eingegliedert
Ansichtssache. Ansonsten bin ich tatsächlich gefrustet - von Leuten, die Hilfe suchen, erst auf Nachfragen mit wesentlichen Details rausrücken und dann, wenn die Antworten nicht in ihrem Sinne sind, nichts anderes als den Hilfegebenden beschimpfen. Wobei - gefrustet bin ich dann doch nicht - eher belustigt über eine derart naive Reaktion.du bist mir nicht wirklich eine Hilfe. Klingst so wie die gefrusteten Sachbearbeiter im Finanzamt
Mach das. Die werden sich freuen - zumal sie nicht für Dich zuständig sein dürften. Aber das Dir auch noch zu erklären, wäre ein bißchen zuviel verlangt von mir... :-)Ich nehm mir mal ein Termin beim Sozialamt
Gruß!
Du hast mehrere Fragen nicht beantwortet, also sag nicht, dass du klare Ansagen machst.
Man du kapierst es nicht, denn das mit den über 200 Tagen pro Jahr war ein Beispiel, dass BAföG daran nicht scheitern würde. Du musst differenzieren zwischen BAföG und Wohngeld, denn für beides gleichzeitig argumentiere ich schon nicht, weil es nicht möglich ist.
Bei Wohngeld würde ich eine solche Angabe natürlich nicht machen. Ich habe eine eigene Wohnung, also kann ich genau so Wohngeld beziehen, wenn die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kannst du es denn nicht verstehen, dass ich soviel wie möglich als Unterstützung haben möchte? Nein du bist sicherlich ein Engel, ein Sachbearbeiter mit diesem Forum als Hobby der nur das Gesetz achtet und auch seinen Nachbarn anscheisst, wenn das Gartenhaus 10cm zu hoch gebaut ist.
Es ist nicht so, dass ich gierig wäre oder den Staat ausnehmen will, denn als Ingenieur zahl ich das an Steuern mehr als nur wieder rein, was ich jetzt für die paar Jahre beanspruchen möchte. Vielleicht kriege ich auch ein Stipendium, aber das Verfahren dauert nun mal ein halbes Jahr.
Also auf dem Flyer steht, dass man sich für Wohngeld beim Bereich Soziales melden muss und ein Termin vereinbaren kann.
Hallo,
vorhin habe ich noch geschrieben, daß mich Deine Argumente amüsieren - inzwischen langweilen Sie mich nur noch.
Ich habe eine einzige Frage nicht beantwortet. Nämlich die, was ich mache. Und das geht Dich nichts an. So einfach ist das.Du hast mehrere Fragen nicht beantwortet, also sag nicht, dass du klare Ansagen machst.
Nun plötzlich sind Deine Argumente nur ein "Beispiel" (von dem vorher keine Rede war), wie üblich unterstelltst Du mir, daß ich keine Ahnung habe, weil ich ja "differenzieren" muß (Danke für den Hinweis - ohne Dich wäre ich niemals auf diese Idee gekommen...) und schon fängst Du an, mich zu beleidigen - von wegen Engel und so.denn das mit den über 200 Tagen pro Jahr war ein Beispiel
Gähn.
Zu oft gehört von Leuten, die keine wirklichen Argumente in der Hand haben und das absolut nicht einsehen wollen. Langweilig.
Auch dieses Argument ist mindestens so alt wie das BaföG. Und mindestens so sinnlos.Es ist nicht so, dass ich gierig wäre oder den Staat ausnehmen will, denn als Ingenieur zahl ich das an Steuern mehr als nur wieder rein, was ich jetzt für die paar Jahre beanspruchen möchte
Ich fasse mal kurz zusammen: Du hast Vermögen, welches über die Vermögensfreigrenze beim BaföG deutlich hinausgeht. Der Vermögensanteil in Form eines Hauses wird nur zu den Semesterferien und - vielleicht - am Wochenende von Dir genutzt, womit also Dein Lebensmittelpunkt nicht in dem mit ererbten Haus liegt. Dennoch bist Du der Meinung, daß dieses Vermögen gefälligst nicht anzurechnen wäre, zumal Du andernfalls gezwungen bist, einen Kredit in Anspruch zu nehmen, wozu Du nicht bereit bist. Du erwartest also, daß ich als Steuerzahler gefälligst für Deinen Lebensunterhalt aufkommen zu habe. Gleichzeitig erklärst Du feierlich, daß Du das ganze natürlich per Steuern zurückzahlst.
Das Du nach Deiner Logik das eigentliche Vermögen dann weiterhin behälst bzw. es Dir zur Verfügung steht ist natürlich keiner Erwähnung wert.
Wie langweilig:.
Ich widme mich dann mal lieber den Menschen, die tatsächliche Probleme haben.
In diesem Sinne!
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