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Thema: Nochmal Mindesteinkommen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    2

    Standard Nochmal Mindesteinkommen

    Hallo,

    es tun sich wirklich immer mehr Fragen auf in Bezug auf die am 12.10. beginnende betriebliche Zweitausbildung meines Freundes.

    Er erhält ca. 330 € Ausbildungsvergütung netto, 490 € brutto.
    Die Miete beläuft sich auf 335 €.

    Seine Eltern sind in die Schweiz ausgewandert, dort könnte jedoch eine sog. Ausbildungszulage i.H.v. (dem Kindergeld anscheinend entsprechend) 164 € zustehen.

    An sich würde er unter das Mindesteinkommen fallen. Wie viel müssten ihm denn seine Eltern an Unterhalt zahlen, damit er faktisch Anspruch auf Wohngeld hätte??

    Ist das alles kompliziert.

    Vielen Dank für eine kompetente Beantwortung.

    LG Anna

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    mindestens 100 €.

    Gruß!

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