Hallo zusammen,
folgende Problematik.
Meine Freundin und ich (2 1/2 Jahre zusammen) würden gerne zusammen ziehen. Wir haben eine 1,5 Zi.Whg. gefunden, mitten in Stuttgart (Stufe V oder VI), kostet 430€/Monat warm. Ich bin Student und verdiene nur 250€/monat, meine Freundin ist fertig studiert und verdient nun ca. 1800€ netto und würde daher sicherlich kein Wohngeld bekommen. Bisher hätten wir gedacht, dass ich mich als Hauptmieter eintragen lassen, mit meiner Freundin quasi einen Untermietervertrag mache und jeder die Hälfte der Miete zahlt. Somit wollte ich nur für die Hälfte der Miete Wohngeld beantragen. Allerdings habe ich Befürchtungen, dass unsere Einkommen, da wir ja nicht in einer WG leben sondern ein Paar sind, zusammen gelegt werden und wir dann gar kein Wohngeld bekommen, kann das passieren? Ich will aber natürlich nicht, dass meine Freundin mich quasi aushält und würde daher gerne für meinen Teil der Miete Wohngeld bekommen, wie ist da der Stand der Dinge?
Danke und Gruß
Hallo,
so wie Du es beschreibst, seid Ihr eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und Ihr werdet zusammen veranlagt. Das mit dem Untermietsvertrag würde man als Betrug auslegen, weswegen logischerweise abzuraten ist. Zumal das Wohngeldamt bei einer Kontrolle rasend schnell dahinter kommen dürfte....
Einen Anspruch zusammen sehe ich aufgrund des zu hohen Einkommen nicht.
Gruß!
Ok, klingt ja nicht sehr rosig. Aber was ich nicht verstehe, warum müssen wir denn, bloss weil wir in einer Beziehung leben auch quasi gegenseitig für die Miete einstehen? Denn darauf läuft es ja quasi hinaus, meine Freundin müsste dann, wenn ich kein Wohngeld bekomme, meine Miete mitzahlen. Dann komme ich ja besser bei weg, wenn ich mir allein eine Wohnung suche, meine Freundin ebenso und wir uns dann gegenseitig besuchen, für den Staat wäre diese Weg allerdings teurer, is doch bescheuert irgendwie.
Also, es ist verboten sich vertraglich in einer Beziehung abzusichern, durch einen Untermietervertrag, oder wie? Wenn ich dann einfach nicht mehr Miete zahle, muss meine Freundin das begleichen, oder wie?
Betrügen wollen wir natürlich net, aber sehe es auch net ein, kein Wohngeld zu bekommen ... gibt es keine Möglichkeiten?
Hallo,
Naja - eine Beziehung bedeutet ja nicht nur Freuden, sondern auch Pflichten. Nach deiner Logik könnte ich auch eine Beziehung führen, die mehr als meinetwegen 10 Jahren andauert - und dennoch vom Steuerzahler erwarten können, daß er für mich aufkommt, obwohl meine Partnerin meinetwegen 10.000 € im Monat verdient. Wäre doch irgendwie ungerecht, oder?bloss weil wir in einer Beziehung leben auch quasi gegenseitig für die Miete einstehen?
Das entscheidende bei Euch ist der Begriff der Einstandsgmeinschaft (also für den jeweils anderen einzustehen), der im Normalfall erst nach einem Jahr Zusammenleben angenommen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen wird bis dahin nicht das Einkommen des anderen angerechnet. Allerdings ersehe ich aus deiner Anfrage, daß diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Mag sein - allerdings hast Du dann ständig das Problem, daß man Dir auf die Schliche kommt. Im konkreten Fall könnte irgendwann irgendwie festgestellt werden, daß sich Dein Lebensmittelpunkt nicht in deiner eigenen Wohnung befindet, sondern in der der Freundin.Dann komme ich ja besser bei weg, wenn ich mir allein eine Wohnung suche, meine Freundin ebenso und wir uns dann gegenseitig besuchen, für den Staat wäre diese Weg allerdings teurer, is doch bescheuert irgendwie.
Verboten ist es nicht, aber äußert unglaubwürdig. Und das alles hat nichts mit Absicherung zu tun: warum sollte ich als Steuerzahler für Dich aufkommen, wenn Deine Freundin und du ein nicht schlechtes Einkommen haben?Also, es ist verboten sich vertraglich in einer Beziehung abzusichern, durch einen Untermietervertrag, oder wie?
Ja.Wenn ich dann einfach nicht mehr Miete zahle, muss meine Freundin das begleichen, oder wie?
Dass Du nicht einsiehst ist Deine Privatsache (allerdings nicht unbedingt fair gegenüber dem Steuerzahler). Davon mal abgesehen: Du allein hättest überhaupt keinen Anspruch auf Wohngeld. Deine Miete ist fast so hoch wie Dein Einkommen, was Dich von einem Wohngeldanspruch ausschließt.Betrügen wollen wir natürlich net, aber sehe es auch net ein, kein Wohngeld zu bekommen ...
Sei mir nicht böse aber ich sehe hier (wieder einmal) das typische Beispiel eines für mich nicht nachvollziehbaren Anspruchsdenken. Du lebst ganz bewußt mit jemand zusammen, der wesentlich mehr Einkommen als Du hast, genießt all die schönen Momente mit Deiner Freundin, verlangst aber gleichzeitig, daß ich als Steuerzahler Dich zu alimentieren habe. Selbstverständlich sagst Du in einem Atemzug, daß Du nicht deine Freundin belasten willst und deswegen ich als Steuerzahler für Dich aufkommen soll...
Unter uns: schwache Leistung für einen Studenten...
Gruß!
Oh mein Gott, endlich mal wieder ein schwachsinniger Post. Urteile bitte nicht über mich, das steht dir nicht zu und offensichtlich ist der Post auch ziemlich sinnfrei.
Genau, ich lebe nur mit ihr zusammen, weil sie mehr Geld hat als ich ... bitte, gehts noch? Schwache Leistung für einen ernsthaft gemeinten PostDu lebst ganz bewußt mit jemand zusammen, der wesentlich mehr Einkommen als Du hast
Epic fail. Überspitze doch einfach alles, dann kann man jeden Einwand zu Nichte machen. Nur weil es viell. Leute gibt, die auf so blöde Gedanken kommen, heißt es nicht, dass sowas jedem unterstellt werden muss, der auch gerne mal was vom Kuchen abbekommen würde. Ich habe nie Bafög o.ä. bekommen, da meine Eltern zu viel Geld haben, da ich aber 3 Geschwister habe, bleibt nicht soviel Geld für mich übrig, dass sie mir eine Wohnung zahlen. Blöd von mir, dass ich dachte dass das Wohngeld für Leute gedacht ist, die sich eine Wohnung nicht leisten können, diese ihnen das Studium aber deutlich erleichtern würde. Meine Freundin und ich führen alles was mit Geld zu tun hat völlig voneinander getrennt, daher macht es keinen Sinn, dass sie für mich mitbezahlen würde.Naja - eine Beziehung bedeutet ja nicht nur Freuden, sondern auch Pflichten. Nach deiner Logik könnte ich auch eine Beziehung führen, die mehr als meinetwegen 10 Jahren andauert - und dennoch vom Steuerzahler erwarten können, daß er für mich aufkommt, obwohl meine Partnerin meinetwegen 10.000 € im Monat verdient. Wäre doch irgendwie ungerecht, oder?
Wie ist denn Lebensmittelpunkt definiert? Wenn ich, auch aus Vereinstechnischen/sportlichen Gründen auf jeden Fall 4 Tage/Woche in meiner Wohnung bin, ist das ja eindeutig mein Lebensmittelpunkt.Mag sein - allerdings hast Du dann ständig das Problem, daß man Dir auf die Schliche kommt. Im konkreten Fall könnte irgendwann irgendwie festgestellt werden, daß sich Dein Lebensmittelpunkt nicht in deiner eigenen Wohnung befindet, sondern in der der Freundin.
Ich finde mein Einkommen von 240€/monat allerdings schlecht, wie soll ich davon 220€ zahlen. Selbst wenn meine Freundin einen größeren Teil übernimmt, um den tollen Steuerzahlern zu helfen, zu denen sie genauso gehört und wovon 30-40% wahrscheinlich sowieso irgendwo abzocken (50% der Leute die ich kenne und Bafög bekommen, bekomms nur weil der Daddy selbstständig ist, sagt alles, oder?), wirds eng. Aber Hauptsache mir vorwerfen ich wolle abzocken. Ich wünsche mir einfach nur nicht jeden Tag 2h unterwegs zu sein um meinem Studium nachgehen zu können.Verboten ist es nicht, aber äußert unglaubwürdig. Und das alles hat nichts mit Absicherung zu tun: warum sollte ich als Steuerzahler für Dich aufkommen, wenn Deine Freundin und du ein nicht schlechtes Einkommen haben?
Meine Freundin zahlt Steuern, wenn ich mit dem Studium fertig bin, werde ich genauso Steuern zahlen und wenn Leute die es nötig haben dann davon profiteren können indem sie z.b. Wohngeld erhalten, dann werde ich sie auch gerne zahlen. Wenn ich allerdings sehe wie das abläuft und man erst eine WG gründen muss um es zu erhalten, dann kotzt es mich an. Andauernd hört man von Leute wie sie sich da was hindeixeln, dann hofft man einfach nur auf ehrlichem Weg einen kleinen Teil einer 220€-Miete (und man findet in S-Mitte und Umgebung 100%ig nichts günstigeres, haben ca ein halbes Jahr gesucht) bezuschußt zu bekommen und wird noch angemotzt, geil.
Okay, habe mit einer Sachbearbeiterin gesprochen und anscheinend hatte sie schon mehrmals solche Fälle und die Leute sind immer ganz gut gefahren, indem sie es normal eingereicht haben, dann, wenn keinem Wohngeld statt gegeben wurde, Einspruch eingelegt haben und da die finanzielle Situation genau schildern, dann gabs immerhin bisl Wohngeld ... naja, fands trotzdem schön hier bisl angepöbelt zu werden und dann sogar von der netten Bearbeiterin Recht zu bekommen, weiter so ...
Getroffene Hunde bellen leicht
Beklage am besten weiter die ungerechte Welt, beschimpfe andere - und werde glücklich mit dieser wunderschönen Einstellung...
Ansonsten viel Spaß mit dem angeblichen (und aufgrund der Gesetzeslage vollkommen sinnlosen) "Rat" der "Sachbearbeiterin". Ich habe zu Deinem Problem bereits alles geschrieben, was zu schreiben ist und keine Lust, mich auf Dein Niveau herunter zu bewegen.
Wenn du meinst, ich habe nicht mit den Beschimpfungen und Anschuldigungen angefangen, lustig, dass du versuchst es so darzustellen. Von daher finde ich den Kommentar von wegen tiefes Niveau lustig, ich habe Sie persönlich nicht angegriffen im Gegensatz zu ihnen, aber naja, wenn es jetzt so geklappt hat, schön.
Im Gegensatz zu Dir habe ich Dich weder beschimpft noch gepöbelt. Ich habe 1. versucht, Deine Fragen zu beantworten und 2. meine Meinung zu Deinem Anspruchsdenken vorgetragen. Das hat weder mit Beschimpfungen noch Pöbeleien zu tun - im Gegensatz zu Deinen Äußerungen dazu.
Wie auch immer: ziehe Dich weiter beleidigt zurück und werde glücklich mit Deiner Empfindlichkeit, wenn es mal jemand wagt, Deine Ansprüche und deren Richtigkeit anzuzweifeln.
Für mich ist diese "Diskussion" hier beendet, zumal Du weiterhin auf Deinen Standpunkt verharrst und mir hartnäckig nicht glauben willst, was Deinen Anspruch auf Wohngeld betrifft.
Soweit ich weiß, hast du keinen Wohngeldanspruch und tatsächlich: Es ist so gedacht, dass deine Freundin dann deinen Mietanteil mittragen muss. Wenn man zusammen wohnt, dann ist man für einander verantwortlich...
Natürlich ist das >ungerecht<! Aber es liegt an dir, deine Freundin zu entlasten und nicht an anderen. Ich weiß wovon ich spreche, denn ich selber zahle auch viel mehr Miete als mein Freund, weil er so wenig Geld zur Verfügung hat.... Das ist hart und es gibt auch öfter mal Streit deswegen. Ich würde das Geld lieber selber für mich ausgeben. Als Azubi hatte ich schließlich selber nicht viel, aber durch Kindergeld und BAB halt immerhin mehr als er.
Es bleibt ein persönliches Problem. Wenn du deiner Freundin nicht auf der Tasche liegen willst, musst du arbeiten gehen. Ob du dich nun von deiner Freundin, deinen Eltern oder dem "Staat" (also uns allen) aushalten lässt... ist alles gleich doof. :-/
Danke für den Kommentar, nach den vorherigen ist es schön was "normales" zu lesen. Hast natürlich recht, aber mehr arbeiten als 30h/monat ist eng während Studium leider, falls es wirklich nichts gibt, werden wohl die Eltern nochmal zur Kasse gebeten :/
PS: Hoppel, verdreh hier net die Tatsachen, deine Unterstellungen, ich wolle vorsätzlich Sozialleistungen etc. erschleichen zähle ich als Beleidigung. Von mir wirst du allerdings keine direkt an dich gerichtete Beleidgung finden.
aber hallo jetzt kommt doch mal wieder runter
Fakt ist nun mal dass ihr kein Wohngeld bekommen werdet da hilft kein Jammern und Zetern.
Gruss Andy
Oh Mann - wie bist Du denn drauf?
Ich habe zu keinem Zeitpunkt irgendwas verdreht und Dir auch nicht unterstellt, Sozialleistungen zu erschleichen.
Ich darf mal kurz zusammenfassen: Du siehst nicht ein, warum Deine Freundin mit einem Einkommen von 1.800 € netto im Monat für Dich einstehen soll, obwohl Du nur ein Einkommen von 250 € hast. Gleichzeitig erklärst Du, daß sich Dein Mietanteil auf 215 € beläuft, Du also 35 € für Deinen Lebensunterhalt hast (und damit Essen, Trinken, Kommunikationskosten, Studiengebühren, Bibliothekskosten, Fahrtkosten und und und... finanzierst), was nun mehr als unglaubwürdig ist.
Ich habe meine Meinung zu diesem Anspruchsdenken geäußert: also dazu, daß nur ihr beide veranlagt werdet und Dein Gedanke, Du kannst irgendwelche Sozialleistungen nur für Dich beanspruchen, ohne Erfolg sein wird, weil Du einfach anhand Deiner Angaben keinen Wohngeldanspruch hast.
Deine einzige Reaktion: das Hervorzaubern irgendwelcher angeblichen "Sachbearbeiter", Beschimpfungen an meine Adresse, Versuche, Dich zu rechtfertigen und nun auch noch Unterstellungen, ich verdrehe die Tatsachen.
Vielleicht solltest Du mal was anderes erwägen: darüber nachdenken, was andere Leute, die Dich nicht persönlich kennen, über Dein Problem sagen. Einfach mal nicht sich persönlih angegriffen fühlen, wenn jemand einer anderen Meinung ist. Einfach mal darauf vertrauen, daß in diesem Forum Experten unterwegs sind, die einem nicht irgendwelche H(falsche) Hoffnungen machen, sondern knallhart den jeweiligen Fall beurteilen.
Wie auch immer: Deine Reaktion zeigt mir, daß Du von Dir selbst so überzeugt bist, daß Du andere Meinungen und auch Kritik nicht akzeptierst. Das ist Dein Problem - unterlasse es aber bitte, mir aus Deinem Unvermögen zu Kritik heraus irgendwelche Vorwürfe zu machen.
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@Andy --> ich will ja gerne. Aber er glaubt mir das nicht...![]()
Ich will nicht wissen, wie viele Beziehungen schon wegen sowas zerbrochen sind. Aber so ist es halt; und ich kann nachvollziehen, warum man hier keine Leistungen beziehen kann. Es mag ungerecht wirken, aber das ist es halt nicht wirklich.
Ich wünsche dir und deiner Freundin alles Gute für die Zukunft!
Jo, hast schon Recht @ Sascha-Maria. Danke auf jeden Fall für deinen Beitrag. Werde machen was mir empfohlen wurde und sonst wie geschrieben nochmal Eltern um Hilfe bitten. Ebenfalls alles Gute
@ Hoppel ... whatever, danke für deine Bemühungen. Unterlass doch einfach die Unterstellungen und alles wäre kein Problem gewesen, offensichtlich komme ICH mit Kritik und auch mit der Aussage, dass wir kein Wohngeld bekommen klar, wenn man es mir einfach schreibt und net gleich mit Vorwürfen verbindet, siehe Andy+SaMa. Du wolltest die Diskussion schon 2mal als beendet ansehen, wenn du das letzte Wort haben willst (z.B. wo ich dich direkt beleidigt habe, das konntest mir immernoch nicht zeigen, nur, falls du Lust hast), dann schreib nochmal was, ansonsten kann der Thread von mir aus geschlossen werden.
Grüße aus dem schönen Schwabenländle
Zur Bedarfsgemeinschaft fand ich eben noch:
"Unter Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist das Zusammenleben von Part-nern in einem gemeinsamen Haushalt zu verstehen, wobei nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und für-einander einzustehen. Dies wird vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt werden oder Partner befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."
(aus "Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II")
Wenn ihr erst zusammen zieht, wohnt ihr ja noch kein Jahr zusammen eigentlich. Deswegen seid ihr erst in einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft. So verstehe ich das.
Jo, also, wenn damit 1 Jahr zusammen wohnen und nicht 1 Jahr zusammen sein gemeint ist, dann wären wir keine Bedarfsgemeinschaft. Alle anderen Punkte treffen offensichtlich auch nicht zu. Ich ruf glaub nochmal die Sachbearbeiterin an
Danke für den Hinweis auf jeden Fall.
"zusammen leben" würde ich als "zusammen wohnen" deuten.
In Anbetracht meiner Lage stimme ich dem natürlich nur zu gerne zuMelde mich wenn ich was neues weiß.
Hallo,
@Sascha --> der Hinweis ist zwar prinzipiell richtig (und wurde von mir bereits ganz am Anfang erwähnt) - Problem ist aber, daß einiges beim Fragesteller darauf hindeutet, daß die Voraussetzungen für das "Probejahr" nicht gegeben sind. Insbesondere angesichts des geringem Einkommen des Fragestellers und der nicht vorhandenen Plausibilität des Lebensunterhaltes dürfte die genannte Regel keine Anwendung finden.
Dazu kommt: selbst wenn keine Einstandsgmeinschaft im ersten Jahr des Zusammenleben angenommen wird (woran ich außerordentlich zweifele), hat der Fragesteller immer noch keinen Anspruch auf irgend etwas.
Da helfen auch keine Anrufe irgendwo...
Gruß!
Stimmt, Hoppel. Jetzt sehe ich, dass du das tatsächlich schon geschrieben hattest. Immerhin: Doppelt hält bekanntlich besser! Nur denke ich nicht, dass es wirklich ne Rolle spielt, wie lange man schon zusammen wohnt; egal obs da steht oder nicht. Man kann es trotzdem versuchen.
Also, war auf Hoppels "Einstandsgemeinschaft" nicht eingegangen, weil es ja anscheinend eh direkt nicht zur Debatte stand, da es anscheinend auf uns nicht zutrifft. Und warum genau, wegen meines geringen Einkommens? Wie beeinflusst "Taschengeld/Kindergeld der Eltern" diese Angelegenheit?
Hallo,
@Sascha --> es spielt schon durchaus eine Rolle und ich kenne und vertrete etliche Fälle, wo man dem Amt diese Bestimmung um die Ohren hauen konnte. Im konkreten Fall hier sehe ich aber nicht die geringste Chance: mit dem vom Fragesteller genannten Einkommen und der anteiligen Miete, die er zu leisten hat, bleiben - wie schon geschrieben - 35 € zum Leben, was mehr als unglaubwürdig ist.
Auch wenn ich jetzt mal wieder der bewußten Unterstellung, der ebenfalls bewußten Beleidigung und aller anderen möglichen Verbrechen beschuldigt werde: kein normaler Mensch (und erst recht kein Student) kann mit 35 € seinen Lebensunterhalt bestreiten, der da aus Essen, Trinken, Kommunikationskosten, Fahrtkosten, GEZ, Studiengebühren und und und besteht.
Bleiben also nur 2 Schlußfolgerungen: entweder verschweigt der Fragesteller ein weiteres Einkommen oder erhält von seiner Partnerin eine finanzielle Unterstützung. Ersteres wäre im Fall eines etwaigen Antrages auf Sozialleistungen ein Fall für den Staatsanwalt und letzteres ein eindeutiges Indiz für eine bereits vorhandene Einstandsgemeinschaft.
Gruß!
Natürlich kann man von 35€ nicht leben. Deswegen beantragt er das Wohngeld oder sucht eben nach einer Leistung, die es ihm ermöglichst zu leben. Aber ich hab jetzt verstanden, worauf du hinaus willst. Irgendwie habe ich ne lange Leitung, sorry... ;-)
Wie geschrieben, im Falle, dass ich die Miete selber zahlen muss, würde ich ja Taschengeld bekommen, so dass es Lebensmitteltechnisch etc. ausreicht. Dieses Taschengeld habe ich natürlich auch auf den Antrag geschrieben, das wären ca. 100-200€, je nach Bedarf. Studiengebühren wurden schon immer von Eltern getragen.
Und ich wiederhole auch gerne nochmals, von meiner Freundin bekomme ich bisher keine Unterstützung, wirtschaftlich/finanziell sind wir völlig unabhängig.
Hallo,
@Sascha -->
Wohngeld ist ein zweckgebundener Zuschuß zur Miete, setzt also voraus, daß ich meine Miete zahlen kann. Das aber setzt wiederum voraus, daß ich meinen Lebensunterhalt inklusive Miete selbst finanzieren kann. Das kann der Fragesteller mit seinen 250 € nicht und deswegen wird er auch kein Wohngeld erhalten. Zumal er mit jemand zusammenwohnt, der ein (wohngeldrechtlich relevantes) Brutto-Einkommen von über 2000 € hat. Und nach wie vor nicht einsieht, daß derjenige für ihn einzustehen hat.Deswegen beantragt er das Wohngeld
Ist doch eigentlich ganz einfach
Gruß!
Hallo,
Taschengeld ist Unterhalt. Wenn aber Deine Eltern mit Verpflichtung zur Mietzahlung auch die Miete zahlen, bist Du immer noch nicht wohngeldberechtigt, weil nicht Du, sondern Deine Eltern die Miete zahlen. Abgesehen davon müßte der Unterhalt schon bedeutend höher als die reine Mietzahlung und die von Dir genannten 100 bis 200 € sein.Wie geschrieben, im Falle, dass ich die Miete selber zahlen muss, würde ich ja Taschengeld bekommen
Auch wenn Du mich gleich wieder aller möglichen Sachen beschuldigst - das ist unglaubwürdig und nicht plausibel.wirtschaftlich/finanziell sind wir völlig unabhängig.
Gruß!
Und wie ist es dann, wenn ich im Moment kein Taschengeld bekomme (studiengebühren werde aber bezahlt von Eltern), im Falle, dass ich die Wohnung selber bezalhen müsste, würde ich aber Taschengeld bekommen. Von daher kann ich sie mir leisten, nur habe ich das Taschengeld, dass ich bekommen würde, müsste ich sie selber bezahlen, bisher nicht eingerechnet. Ich wusste nicht, dass da dieser Zshg. besteht, also, dass ich sie zahlen können muss etc. ...
Sry, hatte den Post zeitgleich beschrieben.
Wieso ist das unglaubwürdig und nicht plausibel, im Moment muss ich keine Miete zahlen, wieso also sollte ich nicht von 240€ leben können.Zitat:
wirtschaftlich/finanziell sind wir völlig unabhängig.
Auch wenn Du mich gleich wieder aller möglichen Sachen beschuldigst - das ist unglaubwürdig und nicht plausibel.
Hallo,
von 250 € kannst Du nicht Miete zahlen und gleichzeitig davon leben. Und das war die Ausgangssituation Deiner Frage. Von einem möglichen Unterhalt durch Deine Elternm hast Du erst ganz zum Schluß geschrieben, was die Situation natürlich u.U. ändern könnte.
Gruß!
Ja, weil ich nicht wusste, dass man auch zu wenig Einkommen haben kann, und der Zuschuss ja eig. nur gedacht war, wenn Wohngeld nicht bewilligt wird, deshalb hatte ich es nicht angegeben. Unter diesen Umständen sieht es ja eher so aus, dass ich ca. 400-450€/monat zu Verfügung habe. Wie schaut es dann aus, wenn ein Teil dieses "Einkommens" eben Taschengeld/Unterhalt/"du weißt ja was ich meine und wie es zu betiteln ist".
Hallo,
abgesehen davon, daß auch 400 bis 450 € nicht ausreichen dürften für ein Wohngeldanspruch ist das Einkommen, das Du von Deinen Eltern erhälst, als Unterhalt anzugeben und nachzuweisen.
Gruß!
Wer bekommt eigentlich Wohngeld und warum? Wenn man sich alles auch selber leisten kann, braucht man ja kein Geld, aber so klingt es grad..
Hallo,
siehe mein Posting #29
Gruß!
hm... na gut.
Vielleicht eine Idee zum Andenken, wenn du kein Wohngeld bekommst (was ich nicht glaube):
Während meiner Ausbildung habe ich mit meinem FReund zusammengelebt. Er verdient als Ingenieur nicht schlecht und hat zwangsläufig den größten Teil aller Kosten übernommen. Allerdings wollte ich mich auch nicht freihalten lassen und daher hatten wir ein Abkommen: Für den Fall einer Trennung hätten ihm meine Eltern die Beträge, welche er für mich übernahm, zurückgezahlt und ich die dann später ratenweise meinen Eltern. Falls wir heiraten, fallen die Schulden unter den Tisch.
So hatte ich kein allzu minderwertiges Gefühl mehr...
"Leider" studiere ich jetzt wieder, aber in einer anderen Stadt. Somit ist der Vorteil weg![]()
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