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Thema: Wohngeldanspruch trotz Sperrfrist vom Arbeitsamt?

  1. #1
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    Standard Wohngeldanspruch trotz Sperrfrist vom Arbeitsamt?

    Hallo ich hätte mal ne Frage? Ich habe zum 01.08.09 mein Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag gekündigt. Da ich jetzt vom A.-Amt wahrscheinlich ne Sperrfrist bekomme, habe ich trotzdem in dem Zeitraum Anspruch auf Wohngeld oder gibts dann auch von dort nichts zu holen zwecks der 3 monatigen Sperrfrist? Wäre über eine schnelle Antwort sehr dankbar! Danke

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    während einer Sperrzeit gibt es weder einen Anspruch auf Wohngeld noch auf ALG II. Unter Umständen - das hängt von der Kommune ab - kannst Du bei der ARGE Lebensmittelgutscheine beantragen.

    Gruß!

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