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Thema: mutter gestorben...

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Unglücklich mutter gestorben...

    Hallo,

    ich habe einige Fragen und würde mich sehr freuen, wenn mir einer, der sich auskennt, ein paar Tipps geben kann...

    Es betrifft mich nicht selbst...aber es nimmt mich so mit, dass ich mich etwas kümmere und helfe so gut ich kann...

    Die Mutter meiner besten Freundin ist plötzlich gestorben...
    Meine beste Freundin (24) und ihr kleiner Bruder, der sie schrecklicherweise auch fand (17) wohnen jetzt alleine in der zurückgebliebenen 3- Zimmer Wohung...und wollen dort auch erstmal nicht raus.

    Meine Freundin hätte drei Tage nach ihrem Tod eigentlich einen neuen Job antreten können, aber diesen hat sie nun abgelehnen müssen, da sie sich alleine um die Organisation der Beerdigung und ihren Bruder kümmern muss. Demnach ist sie jetzt arbeitslos und hat Hartz 4 beantragt...

    Der Bruder macht gerade eine Dachdeckerausbildung und ist noch im 1. Lehrjahr (Gehalt: etwa 250,- €)

    Der Vater war mehr als 8 Jahre von der Mutter geschieden, hat einen eigenen Haushalt und bekommt selbst Hartz4.

    Nun hat meine Freundin heute erfahren, dass sie zu ihrem Arbeitslosengeld lediglich 77,- € Hartz4 bekommen würde, um Miete, Strom etc. zu zahlen auch noch ihren Bruder mitzuversorgen.

    Ihr Arbeitlosengeld beträgt etwa um 500,- €.

    Jetzt ist meine Frage, ob den beiden vielleicht Wohngeld zustehen würde, wenn ja wieviel und fällt dann Hartz4 dafür weg??

    Ich möchte den beiden so gerne helfen...und freue mich über eine Antwort von Ihnen

    Vielen Dank und Liebe Grüße
    Emily

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ja, neben dem Arbeitslosengeld kann auch Wohngeld beantragt werden. Das Problem, welches ich sehe ist, dass das Einkommen wohl nicht reichen wird, da für Wohngeld ein gewisses Mindesteinkommen Voraussetzung ist (Hartz IV Regelsatz + Warmmiete). Der 17 jährige Azubi kann aber auch Halbwaisenrente beantragen. Er selbst ist aber in der Erstausbildung nicht wohngeldberechtigt.

    Warum kann zumindest der Junge nicht zu seinem Vater ziehen?

    Ich würde empfehlen, mich in diesem Fall an das Jugendamt zu wenden.

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