Hallo,
werde demnächst mit meiner Tochter in eine eigene Wohnung ziehen.
Von dem Trennungsgeld habe ich neue Möbel, meine Anwältin sowie die Kaution bezahlt. Jetzt sind noch 4000€ übrig.
Meine Frage hierzu: Wo trage ich denn diesen Betrag ein im Wohngeldantrag?
Unterhalt bekomme ich keinen nur meine Tochter.
Danke
laus
Das trägst du gar nicht ein, da es ja so gesehen Vermögen ist und es bis 60.000€ keine Auswirkungen hat.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
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