Hallo alle zusammen!
Ich habe eine Frage.
Und zwar wohne ich in einer 2er WG und mein Mitbewohner und ich machen beide zur Zeit unser Abi.
Mein Mitbewohner bekommt Unterhaltszahlungen von ca. 500 Euro und ich von 100Euro.
Beide kriegen Kindergeld und ich arbeite nebenbei einmal am Wochenende in einem Cafe auf Lohnsteuerkarte, Klasse 1.
Ich habe Wohngeld beantragt und es wurde mir genehmigt.
In der Bewilligung steht jetzt jedoch, das für *** und ****
Wohngeld bewilligt wurde, sprich, beide Namen stehen dort.
Heißt das jetzt, obwohl ich Wohngeld beantragt habe und mein Mitbewohner viel mehr Unterhaltzahlungen kriegt, dass ich ihm jetzt die Hälfte vom Wohngeld für die Zahlung der Wohnung abgegeben muss?
Dazu muss ich noch sagen, dass wir alle kosten uns teilen, sprich Miete, Strom, Telefon/Internet wird alles durch 2 geteilt und jeder kauft seine Lebensmittel.
ich würde das gerne nur wissen, damit mein Mietbewohner nicht irgendwann zu mir kommt und Geld von mir verlangt, oder so.
ich wäre dankbar, wenn mir jemand da helfen kann!
Gruß Ludwig
Soweit ich weiß, wird Wohngeld für eine Wohngemeinschaft beantragt, dennoch muss jeder für sich selbst beantragen. Es wird aber das Gesamteinkommen der Wohngemeinschaft angerechnet, möglicherweise stehen deshalb beide Namen im Bescheid.
Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du aber auch mal beim Wohngeldamt nachfragen.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
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