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Thema: Wohngeldanspruch in WG - Studentin / Nicht-Student

  1. #1
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    Frage Wohngeldanspruch in WG - Studentin / Nicht-Student

    Hallo,

    meine Freundin und ich ziehen mitte Juli in eine gemeinsame Wohnung. Sie hat Bafög beantragt, jedoch ist der Bescheid noch in den Wirren des Amtes.

    Ich bin Beamter und zur als Anwärter in der Ausbildung.
    Durch die Ausbildung habe ich erhöhte Werbungskosten von ca. 4000 - 4500 Euro im Jahr, da ich an Lehrgängen in größerer Entfernung teilnehmen muss. Es ist keine klassische Berufsausbildung, für die man BAB beantragen könnte.

    Durch die Werbungskosten rutsche ich unter die Wohngeldeinkommensgrenze.

    Muss ich nun den Wohngeldantrag für uns beide stellen oder nur für mich? Ist die Miete hälftig anzugeben, wenn wir beide im Mietvertrag als Mieter drin stehen?

    Meine Freundin wird, auch wenn sie mit mir zusammen wohnt, wegen der Bafög-Berechtigung keinen Anspruch auf Wohngeld haben?

    Danke für die Infos,

    1_Mb
    Geändert von Pikary (28.06.2009 um 20:33 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Die Freundin hat keinen Anspruch auf Wohngeld, dadurch dass sie BAföG bezieht. Du stellt also einen Wohngeldantrag nur für dich. Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, wird davon ausgegangen, dass auch jeweils nur die Hälfte der Miete auf einen Mieter übergeht.

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