Hallo!
Ich bin zur zeit in Erziehungsurlaub, mein Elterngeld ist jetzt abgelaufen. Nun stehen wir mit dem geringen Einkommen meines Mannes alleine da. Ich habe aber einige Ersparnisse, meine Frage: wie werden diese beim Wohngeld berechnet? Gibt es da Grenzen bei den Kapitalerträgen und ab welcher Höhe? Freue mich auf jede Antwort.
Geändert von Pikary (13.07.2009 um 23:49 Uhr)
Kapitalerträge werden, bis auf 100€, voll als Einkommen gerechnet.
Siehe hierzu § 14 WoGG
(2) Zum Jahreseinkommen gehören:
(...)
15. der nach § 20 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Betrag (Sparer-Pauschbetrag), soweit die Kapitalerträge 100 Euro übersteigen;
(...)
Danke für die Antwort. Was ist aber wenn der Freibetrag von 100 Euro überschritten wird, steht uns dann gar nichts zu?
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