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Thema: Habe ich Anspruch?

  1. #1
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    Standard Habe ich Anspruch?

    Hallo zusammen!

    Also erstmal vorweg, bin ganz neu hier, hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet *g*

    Zu meiner Person, ich bin 21 und beziehe zur Zeit ALGII + Kindergeld und stecke gerade in einer U25-Maßnahme die mir helfen soll noch dieses Jahr einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Das sieht soweit auch recht gut aus, bin zur Zeit in einem Praktikum auf das sehr wahrscheinlich ein Platz folgt

    Was ich jetzt wissen wollte, wenn das mit der Ausbildung klappt, würde ich gerne umziehen um näher an der Arbeitsstelle zu wohnen.
    Sie befindet sich schon etwa 150 KM weg und ich wohnte z.Z. auf den Land, was nicht so toll ist, da ich öffentliche Vehrkehrsmittel dorthin nutzen muss. Im Moment fahre ich mit Bus/Bahn etwa 2h - einmalige Strecke. Die Kosten werden zwar vom Amt getragen...aber sobald ich in der Ausbildung wäre müsste ich die Monats/Jahreskarte ja selber bezahlen (das sind 124€ im Monat). Auto bzw Führerschein besitze ich nicht.
    Zusätzlich ist meine Situation zuhause nicht sehr schön, mein Vater ist alkoholabhängig und das führt oft schon zu einigen Problemen und Streit...des weiteren ist es unordentlich und es kümmert sich keiner wirklich um mich. Mag hier eher heute als morgen weg...

    Meine Frage wäre jetzt: Steht mir denn Wohngeld zu, wenn ich mir eine eigene Wohnung suche? Ich werde mit Ausbildungsvergütung + Kindergeld nur auf etwa 650 € im Monat kommen, das würde alleine nicht reichen um eine Wohnung zu finanzieren...Miete, Nebenkosten, Strom ect, da bleibt nicht mehr 'zum Leben' übrig.

    Über Antworten würde ich mich freuen!

    LG, Kiki
    Geändert von Pikary (07.06.2009 um 14:14 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    nein Anspruch auf Wohngeld hast Du in der Erstausbildung nicht. Du kannst aber BAB - Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Den Antrag gibts bei der Agentur für Arbeit.

    Gruss Andy
    Geändert von Pikary (07.06.2009 um 14:12 Uhr)

  3. #3
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    Huhu Andy61,

    Danke Dir Das BAB klingt ja soweit super, was ich jetzt aber noch für eine Frage hätte...

    Die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt von Berufsausbildungsbeihilfe bestehen hauptsächlich in der finanziellen Bedürftigkeit und einer entsprechend weiten Entfernung zwischen der Ausbildungsstätte und dem eigenen Elternhaus. Eine angemessene Entfernung bedeutet, dass eine tägliche Heimfahrt zwischen der Ausbildungsstätte und dem Elternhaus kaum möglich ist, weil es zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
    Da steht nix genaues, wie weit die Entfernung sein muss. Also z.B. keine min. Km-Zahl oder ähnliches.
    Zu erreichen wäre das ja eigentlich noch von mir Zuhause aus, geht ja jetzt auch (wie gesagt 150km - auch wenn es eine Weile dauert).
    Entscheidet das Amt das je nach Fall oder stehen meine Chancen da eher generell schlecht, BAB zu bekommen?

    Danke schonmal!

    LG, Kiki

  4. #4
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    Verwaltungsvorschrift 2.1a.3 zum (§ 2 BAföG) kann hier angewendet werden:

    2.1a.3 Für die Frage, ob der Auszubildende eine Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreichen kann, ist die durchschnittliche tägliche Wegzeit, nicht die Wegstrecke maßgebend. Eine Ausbildungsstätte ist nicht erreichbar, wenn der Auszubildende bei Benutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigt. Zu der Wegzeit gehören auch die notwendigen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht. Die Wegzeit zwischen der Haltestelle des Verkehrsmittels und der Ausbildungsstätte bzw. zurück gilt als Wartezeit. Nach Addition von Hin- und Rückweg ist jeder angefangene Kilometer Fußweg mit 15 Minuten zu berechnen.

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