Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Thema Wohngeld.
Ich mache z.Z. einen Job (praktikum mit Option auf Übernahme) in einer Frankfurter Agentur, mit nur sehr geringem Einkommen (400€). Mir ist es leider nicht möglich mit diesem Einkommen eine Wohnung zu unterhalten. Auch die Pendelkosten sind sehr hoch (~290€). Dieses Job/Praktikum dient dazu, dass ich anschließend ein Studium anfangen kann bzw eine Technikerlehre beginnen kann.
Nun ist meine Frage ob ich die Kriterien für das Wohngeld erfülle. Meine Mutter ist verwitwet und hat einen Minijob. Mein Vater ist vor 10 Jahren gestorben.
Ich bin 22 Jahre alt und habe eine abgeschlossene schulische Ausbildung.
Ich könnte natürlich bei meiner Mutter wohnen, doch wie gesagt sind die täglichen Pendelkosten zur Arbeit sehr hoch. Daher wäre eine eigene Wohnung im Umfeld der Arbeit sehr hilfreich.
Falls noch Fragen sind, bitte hier im Forum melden.
Bin ich Wohngeldbedürftig oder gibt es evtl. noch andere Wege finanzielle Unterstützung zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten.
MfG
MS
Wohngeldbedürftig bist du auf jeden Fall, wenn ich mir dein Einkommen in Relation zu deinen Ausgaben anschaue. Ich würde an deiner Stelle so schnell wie möglich eine Wohnung suchen und Wohngeld beantragen.
Was meinst du mit abgeschlossener schulischen Ausbildung? Hast du auf schulischem Wege einen Beruf erlernt? Dies wäre nämlich zwingende Voraussetzung für deinen Wohngeld Antrag.
Erstmal danke für deine schnelle Antwort Pikary.
Ja, ich habe eine schulische Ausbildung (2 Jahre) zum staatl. geprüften Assistenen für Computersysteme und Netzwerktechnik absolviert. Also habe ich auf schulischem Wege einen Beruf erlernt.
Ich bin z.Z. schon auf Wohnungssuche und habe auch schon die ein- oder andere billige Wohnung gefunden.
Weiß evtl. jemand wie groß und teuer diese Wohnung sein darf?
MfG
MS
Habe noch eine Frage vergessen
Wie sieht es mit Kautionen und Provisionen aus? Die meisten Vermieter verlangen ja oftmals eine Kaution/Provision von 2-3 Monatsmieten. Könnte man diese auch erstattet bekommen?
MfG
MS
Wohngeld deckt nur die reinen Wohnkosten. Eine Übernahme von Mietkaution etc. ist hierbei nicht vorgesehen. Wenn überhaupt, dann nur im Rahmen von Hartz IV, und dass wenn überhaupt als Darlehen (§ SGB III).
Hallo, habe nochmal eine Frage zu dem Thema.
Ich habe nun eine Wohnung im Umfeld gefunden. die Kaltmiete beträgt 330Euro, die Wohnung hat 43m².
Alle anderen Umstände sind geblieben. Kaution kann ich bezahlen.
Würde ich für diese Wohnung Wohngeld bekommen?
Wie kann ich dem Vermieter versichern, dass ich die Miete zahlen kann bis ich das Wohngeld habe? Den Antrag auf Wohngeld kann ich ja erst stellen, wenn ich den Mietvertrag habe.
MfG
MS
Was ich die ganze Zeit vergessen habe ... meine Freundin möchte mit mir einziehen. Sie macht noch Schule und bekommt zZ. Kindergeld und Waisenrente.
Diese Beträge ergeben ca 200€.
MfG
MS
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