Hallo,
ich hoffe das ich hier einige Antworten bekommen werde. Ich habe schon versucht mich schlau zu lesen aber ich komme da irgendwie nicht weiter.
Also ich bin 19 Jahre und habe mich mit meinen Eltern zerstritten(wohne zurzeit bei ihnen) nun habe ich von meinen Eltern eine Frist von einem Monat bekommen, um auszuziehen.
Also wie fange ich an... Ich verdiene in meiner Ausbildung 275 Euro netto und würde von meinen Eltern zusätzlich das Kindergeld bekommen. Unterhalt würden Sie mir nicht zahlen.
Mein Vater und meine Mutter verdienen zusammen ca. 3800 Euro wobei dann wahrscheinlich der BAB Antrag abgelehnt werden würde oder?
Nun ist meine letzte chance der Wohngeld-Antrag da habe ich aber irgendwo gelesen das dieser bei einer Erstausbildung nicht gewährt wird es sei denn, das der BAB-Antrag abgelehnt wird
Nun meine Frage: Stimmt es das ich eventuell Wohngeld bekommen würde wenn der BAB abgelehnt wird und ein zusammenleben mit den Eltern nicht mehr möglich ist?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Wenn ich etwas vergessen habe zu erwähnen so weisen Sie mich bitte darauf hin.
Vielen Dank im Voraus
Ein bloßes Zerstreiten reicht nicht aus. Du bist erst 19 und in Ausbildung, deine Eltern können dich nicht einfach so rausschmeißen. Und wenn sie es tun, dann müssen Sie Unterhalt leisten. Bei 3.800€ Einkommen sind es nach Abzug von Kindergeld noch 424€ (Düsseldorfer Tabelle). Davon wird noch deine Ausbildungsvergütung, gemindert um 90€, abgezogen und den Rest müssen deine Eltern dir als Barunterhalt leisten. Das ist keine Sache von Wollen, denn diesen Anspruch kannst du durchsetzen, nötigenfalls vor Gericht.
Wenn du in Erstausbildung bist, wirst du kein Wohngeld erhalten.
BAB wird an der Höhe der Einkünfte deiner Eltern scheitern.
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