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Thema: Wohngeld Anspruch bei WG Mitglied

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Wohngeld Anspruch bei WG Mitglied

    Hi zusammen,

    bin derzeit noch Studentin und arbeite für 650 €. Ab September hab ich den Studentenstatus nicht mehr, was bedeutet dass ich volle Steuerabgaben zahlen muss. Ich weiß noch nciht genau wieviel überig bleibt, schätze aber dass es höchstens 450- 550€ sein werden.
    Ich wohne in einer 3er WG. Eine ist berufstätig, hat also ihr eigenes Geld, die andere beginnt mit ihrem Studium und wird von ihren Eltern finanziert. Mein Zimmer ist 20 qm groß wir teilen uns Küche und BAd?
    Wie wird das berechnet und vorallem frag ich mich ob das Einkommen meiner Mitbewohnerin angerechnet wird?
    Wie hoch ist denn das WOhngeld?
    Mhhh, FRagen über Fragen aber ich hab das Ganze einfach noch nicht durchschaut...über eine Antwort würde ich mich freuen,
    Liebe Grüße KAteee

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Soweit mir bekannt ist, wurden die Bedingungen für Wohngeld ordentlich verschärft. Nun müsste es so sein, dass das gesamte Einkommen, welches der WG zur Verfügung steht, angerechnet wird.

    Die berufstätige Freundin wird kein Wohngeld erhalten, wenn sie über genug Einkommen verfügt. Die andere, die studiert, wird wahrscheinlich BAföG erhalten und bekommt ebenfalls kein Wohngeld. Bleibst also nur du mit dem Anspruch.

    Hier wäre ein genauer Mitevretrag sehr sinnvoll, wer wie viel qm bewohnt und wie hoch der jeweilige Anteil an der Miete ist.

    Wie hoch das WOhngeld ausfällt, kann ich leieder nicht sagen

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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