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Thema: Wieder eine "Hab ich Anspruch" Frage - Schüler

  1. #1
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    Standard Wieder eine "Hab ich Anspruch" Frage - Schüler

    Hallo,
    ist bestimmt mal wieder eine Frage die schon sehr oft beantwortet wurde aber jeder Fall ist ja anders.

    Also zu mir, ich bin 21 Jahre und Schüler.
    Ich mache eine Schulische Ausbildung in der Chemie, diese geht noch genau 2 Jahre und dann möchte ich Chemie auf einer FH studieren.
    Ich wohne zur Zeit mit meinem Bruder zusammen, will aber alleine Wohnen, nur leider geht das Finanziel nicht.

    Bisher sieht es so aus:
    - Kindergeld 164 €
    - Unterhalt vom Vater 350 €
    - Und 382 € aus einem (400€ Job)

    Hab mit meinen Eltern nicht viel zutun, das Verhältnis ist eher schlecht, sind getrennt lebend, verdienen beide eigenes Geld.

    Nun zu meinen Fragen:
    1. Bekomme ich überhaupt Wohngeld
    2. Wenn Ja, wieviel ca?
    3. Wielange bekomme ich es, auch fürs Studium?
    4. Wie groß darf eine Wohnung für mich alleine sein und was darf sie kosten um Anspruch zu behalten
    5. Möbel (siehe unten)
    6. Wie sieht es aus wenn der 400€ Weg fällt, den hab ich nicht ewig?

    Zu den Möbeln, ich bin von Zuhause direkt zu meinem Bruder und besitze ausser meinem Bett und einem Fernseher nix an Möbel, habe mal gehört man würde ein Startbudget bekommen um sich einmalig einrichten zu können, stimmt das.

    Habt vielen Dank für eure Mühe, echt nett von euch.

    LG Blue
    Geändert von Pikary (26.05.2009 um 15:14 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Wenn du eine schulische Ausbildung machst, kannst du BAföG beantragen (Schüler-BAföG). --> http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/baf...er-bafoeg.html

    Wohngeld ist beim Anspruch auf BAföG ausgeschlossen.

    Für das Studium würdest du dann Studierenden BAföG bekommen.

    Das Startbudget, welches du ansprichts, gibt es, wenn überhaupt, nur bei Hartz IV. Hierauf hast du als Schüler aber keinen Anspruch.

    Ich weiß jetzt nicht, welche Schulform du besuchst, es kann aber sein, dass du kein BAföG (zumindest für die schulische Ausbildung) bekommst, weil du bei denen Eltern leben könntest.

    Wenn denn BaföG gezahlt wird, so gibt es auch nur eine Pauschale für die Wohnkosten und nicht die gesamte Übernahme. Der Mietzuschlag beträgt dabei maximal 72€, da BAföG eine zweckbestimmte Leistung der Ausbildungsförderung ist und nicht primär für die Unterkunft geleistet wird.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
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    Danke für deine Antwort,
    Schüler-Bafög sieht glaube ich schlecht, dafür verdienen meine Eltern zu viel.
    Damals als Gerichtlich der Unterhalt geklärt wurde hat mein Vater drauf bestanden ich solle doch Bafög beantragen was die Richterin abwieß da dies beim Gehalt der Eltern nicht möglich sei.

    Also Wohngeld hab ich keinen Anspruch drauf??

    LG Kannister

  4. #4
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    nein Du hast keinen Anspruch auf Wohngeld weil Du dem Grunde nach einen BAföG Anspruch hast. Das kriegst Du nur nicht weil Deine Eltern zuviel verdienen. Somit bist Du vom Wohngeld ausgeschlossen.

    Gruss Andy

  5. #5
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    Vielen Dank für eure Antworten, hat mir sehr geholfen!!!

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