Hallo!
Mein Freund und ich wollen zusammen ziehen!
Da unsere finanzielle Situation nicht so leicht ist, möchte ich mich vorab informieren ob wir Anspruch auf Wohngeld haben.Wir wohnen beide noch zu Hause
Ich mache eine Ausbildung zur MTA (Erstausbildung), muss jeden Tag ca. 40Km (Eine Strecke fahren) und bekomme kein Ausbildungsgehalt. Nebenbei habe ich einen 400Euro Job, verdiene also höchstens 400Euro im Monat. Sonst hab ich kein Einkommen.Das Kindergeld geht schon fürs Tanken drauf.
Mein Freund macht jetzt seine 2te Ausbildung. Eigentlich wäre er jetzt fertig mit seiner ersten Ausbildung das Problem ist dass er nicht übernommen werden kann wegen der Krise und die Firma hat ihm die Möglichkeit geboten mit der weiteren Qualifizierung (2. Ausbilung) eine bessere Zukunftsaussicht zu haben. Da bei seinen Eltern die Wohnsituation auch eng wird wollen wir zusammen ziehen!
er verdient ca.600 Euro und hat noch einen 400 Euro Job!
Nun die Frage: hat einer oder beide den Anspruch auf Wohngeld??
und hätte ich wenn wir zusammenziehen würden Anspruch auf Bafög?? zu Beginn der Ausbildung habe ich einen Antrag auf Bafög gestellt, der wurde abgelehnt.
lg
Du hast keinen Anspruch auf Wohngeld, da du dich noch in der Erstausbildung befindest. Erstauszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Wenn du dich in der Erstausbildung befindest, haben deine Eltern dir gegenüber eine Unterhaltspflicht, die sie erfüllen müssen. Dein Freund könnte Wohngeld beantragen.
BAföG würde bei dir nur gezahlt, wenn du nicht mehr zu Hause wohnen würdest. Du musst aber zu Hause wohnen bleiben, weil es (aus Sicht des Gesetzgebers) keine Veranlassung gibt, zu Hause auszuziehen. Deswegen wurde dein BAföG auch abgelehnt.
In deinem Fall könntest du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, hier weitere Infos: Berufsausbildungsbeihilfe
Geändert von Pikary (18.05.2009 um 18:42 Uhr)
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