Ich mache zur Zeit eine betriebliche Ausbildung und bin seit 4 Wochen Krank geschrieben. Ich würde gern ein Aufhebungsvertrag machen. Dann werde ich eine Sperre von der Arge bekommen. Kann ich in dieser Zeit Wohngeld beantragen?
Danke und Gruß
nein weil Du dann kein Einkommen hast und beim Wohngeld musst Du mind. 80 % des sozialhilferechtlichen Bedarfs als eigenes Einkommen haben.
Du musst wohl ALG II beantragen
dankeschön.
Bekomm ich denn Hartz 4 bei Eigenkündigung / Aufhebungsvertrag?
Mein Freund ist Wohngeldberechtigt da 2. Ausbildung und kein BAB. Also könnte er Wohngeld für uns beide Beantragen? Sind ja eine Bedarfsgemeinschaft. Oder wird der Teil für mich wieder abgezogen wegen der Sperre?
Beim letzten mal als er Wohngeld bekommen hat, wurde auch für uns beide als Beadarfsgemeinschaft gezahlt.
Danke und Gruß
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wenn ihr beide mit seinem Einkommen die 80 % erfüllt ja ansonsten nur ergänzend ALG II
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