Hallo,
ich wollte mir hier ein paar Infos einholen...
Ich habe im Januar meine zweite Ausbildung zur Groß-und Außenhandelskauffrau begonnen. Davor hab ich zwei Jahre auf einer privaten Berufsfachschule staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin gelernt. Zur Zeit wohne ich bei meinem Freund. Da die Beziehung aber so gut wie vorbei ist, mache ich mir nun Gedanken um eine neue Wohnung. Ich bekomme ca. 450 Euro heraus und habe einen Nebenjob (400 Euro). Ich habe keinerlei Möbel oder sonstiges. Jetzt wollte ich fragen, ob ich Anspruch auf Wohngeld habe und ob ich eventuell auch Anspruch auf Möbel etc habe? Wenn ja, wie hoch würde das Wohngeld sein? Ich beziehe keine anderen Leistungen (Bafög, BAB oder sonstiges). Ich kann und will auch nicht zu meiner Mutter ziehen. Ich bin 20 Jahre alt.
Ich bräuchte eine schnelle, genaue Antwort.
Vielen Dank im Voraus.
LG Dhana
Vom Einkommen her dürftest du Wohngeld bekommen. Geld für Möbel wird es bei der Wohngeld Stelle nicht geben, da Wohngeld lediglich als Zuschuss zu den Wohnkosten gezahlt wird. Hierfür wäre aber die ARGE zuständig, im Rahmen von Hartz IV. Dort würdest du aber nichts bekommen, weil du noch unter 25 bist und bei deiner Mutter leben könntest. Möglicherweise besteht ja auch noch ein Unterhaltsanspruch gegen deine Mutter. Dies wäre aber davon abhängig, warum deine zweite Ausbildung eine grundverschiedene zu deiner Erstausbildung ist.
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