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Thema: Rentnerin-wieviel Anspruch auf Wohngeld?

  1. #1
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    Standard Rentnerin-wieviel Anspruch auf Wohngeld?

    Meine Mutter beantragt seit ein paar Jahren Wohngeld und jedes Mal kommen neue Rückfragen von der zuständigen Sachbearbeiterin dazu.Manchmal kommt es einem vor wie Schikane.
    Aber erstmal die Daten:
    Rentnerin 80% behindert (gehbehindert)
    Einkommen: 601,00 Rente netto
    ( Krankenkassenanteil abgezogen)
    Warmmiete 419,00 Euro
    (1 Zimmer Wohnung ) Miethöhe ortsüblich
    Jetzt soll sie mitteilen, wie hoch der monatliche Bedarf für Lebensmittel ist, wie oft sie bei uns ißt?Einzelne Mahlzeiten aufführen!
    (wir haben angegeben, daß wir sie unterstützen, da sie so wenig Geld zur Verfügung hat)
    Sie soll eine Verdienstbescheinigung ausfülllen lassen, obwohl sie bereits angegeben hat, daß sie keine Nebeneinkünfte hat,
    und sie muß ihre Kontoauszüge der letzten 6 Monate beilegen und ihren Dispokredit angeben.
    Sind all diese Fragen eigentlich üblich? Meine Mutter leidet sehr unter dieser Situation, sie soll Sozialhilfe beantragen, was sie aber nicht möchte.
    Wieviel Wohngeld steht denn in ähnlichen Fällen ungefähr zu?
    Ich wäre sehr dankbar für Antworten!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Einzelne Mahlzeiten aufführen ist aber schon deutlich überspannt. Der Grund, warum die Sachbearbeiterin wissen möchte, wie viel die Mutter für Lebensmittel aufwendet liegt darin, dass wenn man ihre Warmmiete von der Rente abzieht, gerade mal 182€ zum leben reichen, was deutlich unter dem Hartz IV Regelsatz liegt, der derzeit bei 351€ liegt. Mit soviel Einkommen zum "Leben" hätte deine Mutter kein Anspruch auf Wohngeld sondern auf Hartz IV bzw. Grundsicherung im Alter (wenn sie über 65 Jahre ist). Bei der Miete müsste sie eine Rente von 616€ haben, um Wohngeld zu beantragen, was sich aus (351€+419€) x 80% = 616€ ergibt.

    Wenn sie eine Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen soll, dann muss ja auch irgendwo stehen, wer die Bescheinigung ausfüllen soll, die Rentenkasse?

    So wie ich das sehe, sollte deine Mutter direkt zur ARGE gehen, und Hartz IV bzw. Grundsicherung im Alter beantragen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Vielen Dank für die schnelle Auskunft.Werde nochmals mit meiner Mutter wg. Grundsicherung sprechen.

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