Guten Tag,
also irgendwie bin ich von dem vielen lesen hier verwirrt!
Mir ist immer noch nicht ganz klar ob ich, um Wohngeld beantragen zu können, schon in einer eigenen wohnung bzw. in einer WG wohnen muss..?
Bei mir liegt folgender Sachverhalt vor:
Ich bin 22 und will meinen Eltern eig nicht weiter auf der Tasche liegen (sie haben mir schon eine schulische Erstausbildung finanziert und tun momentan das selbe für meinen kleinen Bruder).
Nun haben mir Freunde angeboten als 5ter Mann in ihre WG einzuziehen.
Ich beginne im September eine 2tausbildung mit einem Einkommen von 580 Euro brutto im 1. Lehrjahr.Die Miete in der WG würde mich ca. 300 Euro warm kosten.
Ok jetzt meine Fragen:
1. Muss ich erst dort einziehen und den ersten Monat die Miete aus eigener Tasche bezahlen bevor ich Wohngeld beantragen kann?
2. Bei welcher Gemeinde muss ich das Wohngeld beantragen?? Dort wo ich momentan gemeldet bin und wohne oder dort wo ich hin ziehenmöchte??
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte und mir sagt wie meine Chancen stehn. Falls ich etwas nicht bedacht haben sollte.Klärt mich bitte auf!!!!!!!
Danke
sorry falsches forum!!!!
Du bekommst Wohngeld an dem Monat, wo du den Antrag stellst und die Voraussetzungen erfüllst. Soweit ich weiß gehört dazu u.a. ein eigener Haushalt, den du in der Wohnung deiner Eltern wohl kaum hast. Also den Antrag frühzeitig stellen, dann gibt's da auch keine Lücke zwischen Einzug und Zahlung.
Ansprechpartner für Wohngeld sollte die Gemeinde sein, in der dein eigener Haushalt liegt. Sonst gäbe es ja nach kurzer Zeit Chaos, wenn jeder irgendwo in Deutschland verteilt Leistungen erhält, weil er irgendwann mal da gewohnt hat... ;-)
Alles klar das bringt mich weiter!!!
Vielen Dank für die schnelle Antwort
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