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Thema: Antrag auf Wohngeld abgelehnt

  1. #1
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    Unglücklich Antrag auf Wohngeld abgelehnt

    Hallöchen @All.........,

    folgende Frage an Euch in der Hoffnung, dass ich sie hier klären kann:

    Ein junger Mann (22) muss!!! aus dem Elternhaus ausziehen.
    Er mietet mit seiner Freundin)eine angemessene Wohnung an.
    Er ist jedoch der Alleinmieter, auch laut Mietvertrag, die Freundin, die offiziell nirgendwo erscheint, hilft ihm lediglich bei der Bewältigung der Kosten usw.
    Er ist in der Ausbildung (im 1. Jahr) und verdient ca. 350,00 € und bekommt von seinen Eltern das ihm zustehende Kindergeld in Höhe von zurzeit 164,00 €.
    der junge Mann hat Wohngeld beantragt und der Antrag wurde abgelehnt!!!
    Gibt es Eurer Meinung nach eine plausible Erklä
    rung??
    Wäre wirklich toll, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet.
    Ich danke Euch herzlich!!

    Miepel

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ja, eine plausible Erklärung wäre vielleicht, warum du aus dem Elternhaus ausziehen musst, wenn du dich in Ausbildung befindest. Dann kann es auch noch am Einkommen scheitern. Du müsstest 80% vom Regelsatz (351€) + Warmmiete über dein Einkommen decken.

    Dann wird auch Wohngeld ausgeschlossen, wenn Anspruch auf Hilfen zur Berufsausbildung zustehen, was in deinem Fall die Berufsausbildungsbeihilfe wäre.

  3. #3
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    Hello again.....................,

    also um jegliche Missverständnisse auszuräumen, es betrifft nicht wie vielleicht fälschlicherweise angenommen wurde mich, sondern den Freund meiner Tochter.
    Es war tatsächlich so, dass einer der beiden Söhne (der hier erwähnte) regelrecht aus dem "Elternhaus" "rauskomplimentiert" wurde.

  4. #4
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    ja und ich noch mal...............

    das habe ich jetzt nicht so richtig "gerafft"!!
    Das Einzige was der junge Mann bekommt ist seine Ausbildungsbeihilfe in Höhe von ca. 350,00 € und halt das Kindergeld in höhe von 164,00 €, wären zusammen ca. 514,00 €
    Die Warmmiete liegt bei ca. 350,00 €.
    Gibts da nun Wohngeld, oder ist die "Bude" schlicht und eeinfach zu teuer für den "Vertriebenen"??
    Vielleicht krieg ich ja noch einmal eine Rückinfo??
    Vielen Dank und viele Grüße

    Miepel

  5. #5
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    Wohngeldanspruch besteht in der Erstausbildung nicht. Hier wäre BAB - Berufsausbildungsbeihilfe beim Arbeitsamt zu beantragen.

    Gruss Andy

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