Eine Freundin von mir ist getrennt lebend ,hat ein Kind von 5 Jahren.Für dieses Kind erhält sie monatlich € 180,00 Wohngeld.
Jetzt überlegt sie,mit Ihren neuen Lebensgefährten zusammen zu ziehen,bleibt der Anspruch auf Wohngeld für das Kind ,oder entfällt dieser dann??????
Es wäre schön,wenn jemand dazu etwas sagen könnte.
Vielen lieben Dank vorab.
Der Anspruch kann ja nicht gleich bleiben, wenn eine weitere Person in die Wohnung zieht, da sich dadurch die Mietbelastung senkt![]()
Jetzt wo Du es schreibst.......klingt absolut logisch.
Danke,werde es so weiter geben.
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