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Thema: schon wieder arbeitslos - habe ich überhaupt einen anspruch auf irgendeinen zuschuss?

  1. #1
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    Pfeil schon wieder arbeitslos - habe ich überhaupt einen anspruch auf irgendeinen zuschuss?

    hallo,

    ich bin am 01.04. zum zweiten mal in der Probezeit aus einer Ausbildung entlassen worden ( ohne angabe von gründen). ich lebe in einer 80qm wohnung und zahle 490€ warm jeden monat.diese hat mein vater eine zeit lang bezahlt, kann er aber aufgrund von rückzahlungen ans jugendamt nichtmehr. auf hartz4 habe ich laut arge keinen anspruch.

    das ich umziehen muss ist klar, v.a. in eine kleinere und günstigere wohnung. zu meinem vater kann ich nicht, da dort kein platz für mich ist. meine mutter wohnt in frankreich.

    ich beziehe keinerlei leistungen vom staat, außer 50€ monatlich für bewerbungkosten.

    habe ich überhaupt einen anspruch auf irgendeine unterstützung vom staat?

    vielen dank, sabrina

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Wie alt bist du und hast du schon eine Ausbildung gemacht oder waren das beide Male die Erstausbildung?

    Grundsätzlich müssen deine Eltern für deine Erstausbildung aufkommen (auch deine Mutter). Zahlt dein Vater Unterhaltsvorschuss zurück an das Jugendamt, der für dich gewährt wurde?

    Hartz IV bekommst du wahrscheinlich nicht, weil du unter 25 bist und deine Eltern für dich aufkommen müssen.

    Wohngeld bekommst du nicht, weil du kein Einkommen hast.

    Berufsausbildungsbeihilfe bekommst du nicht, weil du keine Ausbildung machst.

    Dass bei deinem Vater kein Platz ist, ist kein Argument. Wenn es deine Erstausbildung ist, muss er dafür sorgen, dass genug Platz für dich ist,zur Not muss er umziehen. ABER: da du schon zum zweiten Mal entlassen wurdest, könnte er den Unterhalt auch anzweifeln, dass du deine Ausbildung nicht ernsthaft betreibst.

    Ich würde dir raten, dich mal ans zuständige Jugendamt zu wenden. Für Unterstützung von staatlicher Seite sehe ich leider schwarz, da du ohne Ausbildung arbeitslos bist und wie schon erwähnt, noch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern hast.

  3. #3
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    hallo pikary,

    ich bin 20 und leider waren das beide male erstausbildungen...

    danke für deinen schnellen rat.

    das geld ans jugendamt zahlt er für meinen bruder ab, der vom jugendamt seine wohnung und seine ausbildung bekommen hat

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