Hallo liebe Leute,
ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Ich bin 28, bin Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, und studiere seit 3 Jahren in Deutschland.
Ich bin Werkstudentin, d.h. ich studiere Teilzeit und bin teilzeitberüfstätig. Meiner Bruttogehalt ist 800,00€ (netto 720,00€).
Ich bin gesetzlich Kranken- und Pflegeversichert und bezahle der monatliche Beitrag für Studenten c.a. 66,00€.
Ansprüch auf Bafög habe ich nicht, weil ich Teilzeitstudentin bin.
Seit 01.04.09 wohne ich in einem privaten Studentenwohnheim und ich zahle 266,00€ warm für die Miete.
Hätte ich Anspruch auf Wohngeld??
Freue mich auf Eure Antworten!!
Viele Dank!
Du hast den gleichen Anspruch auf Wohngeld wie ein deutscher Staatsbürger. Auch von der Höhe deines Einkommens sollte das passen und die Wohnung im Studentenwohnheim sollte von den Mietkosten her auch angemessen sein.
Einfach zu deinem Wohngeldamt (Stadtverwaltung) und Wohngeld beantragen gehen![]()
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