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Thema: Bekomme ich NUN Wohngeld?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Bekomme ich NUN Wohngeld?

    Hi,

    eine Frage an Euch Experten, mir wurde mein BAföG gestrichen und dafür der Antrag auf Wohngeld empfohlen.

    Nun meine Frage an Euch, hab ich überhaupt eine Chance Wohngeld zu bekommen mit folgenden Vorgaben (wenn man das so sagen darf):

    Ich bin Student, wohne in einer 5er WG, habe um die 300EUR miete zu zahlen und keinen Job.

    Muss man um überhaupt Wohngeld zu erhalten arbeiten oder ist das keine Voraussetzung?
    Wenn man arbeiten muss, würde dann so ein kleiner MiniJob reiche (400EUR Basis) ?

    Wenn ich einen Antrag stellen muss/kann, wo muss ich diesen stellen?
    Muss ich diesen dort Stellen wo ich studiere oder wo ich den Hauptwohnsitz habe?

    Wäre um ein paar Antworten erfreut.

    Danke Euch.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Warum wurde dir dein BAföG gestrichen und wer hat dir den Gang zum WOhngeld Amt empfohlen? Wie alt bist du und leisten deine Eltern keinen Unterhalt mehr?

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
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    BAföG wurd mir aufgrund des zweiten Wiederholens von Semestern und den Gang zum Wohngeld Amt haben mir selbst die Sachbearbeiter vom BAföG Amt empfohlen so wie der Chef von denen.
    Ich bin zu Zeit 23 Jahre alt und meine Eltern möchte ich da nicht ins Spiel bringen, ich möchte versuchen es alleine zu machen.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Ich glaube nicht, dass dein Einkommen reichen würde, um Wohngeld zu beantragen. Andy weiß da mehr. Es muss ein Einkommen von 80% des Regelsatzes + Warmmiete sein, also 351+300*0,8=520,80 € Einkommen. Wenn du das nicht erreichst, wird kein Wohngeld gezahlt. Du bekommst aber noch Kindergeld, davon gehe ich zumindest aus, dann sollte es wieder langen.

    Zum Alleine-Schaffen: Alleine Schaffen bedeutet nicht, dass mit Sozialleistunegn etwas geschafft wird, sondern aus eigener Kraft, was bei dir ja nicht der Fall ist. Wenn also noch Unterhaltsanspruch an die Eltern besteht, muss dieser auch gezahlt werden. Da du auswärtig untergebracht bist, solltzest du einen Unterhaltsanspruch von 640€ an deine Eltern haben.

    Klausi
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