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Thema: Abgebrochenes Studium --> Ausbildung --> Wohngeld?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Abgebrochenes Studium --> Ausbildung --> Wohngeld?

    Hallo!

    Ich hab da ma ne Frage: Ich werde demnächst 25 Jahre alt und ich hab 4 Semester studiert, "musste" das studium aber abbrechen.
    Nun hab ich ne Ausbildung angefangen, mir ne eigene Bude gesucht und bis vor kurzem noch Kindergeld bekommen. Das wurde mir nun auf Grund einer Gehaltserhöhung gestrichen wodurch ich durch ne Gehalts"erhöhung" nun ca. 200 € monatlich weniger hab.
    Nun dachte ich an Wohngeld, aber bei mir im Rathaus sagte man mir, das gibts nich für die Erstausbildung.
    Hab aber ma gehört, n abgebrochenes Studium is quasi ne Art Erstausbildung.
    Besteht ne Chance für mich, Wohngeld zu bekommen? Weil BAB bekomm ich nich, sacht der Online Rechner, da ich mehr als den Satz (500irgendwas €) netto hab.
    Hat da wer ne Ahnung oder n Tipp? Vielen Dank im Vorraus

    Dennis

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard

    Hallo Dennis,

    wie kann es sein, dass du durch entgangenes Kindergeld 200 Euro weniger hast? Der Höchstsatz beim Kindergeld ist schon höher.

    Eine Erstausbildung ist erst dann eine Erstausbildung, wenn man nach dieser Ausbildung in einem Beruf arbeiten kann. Bei einem abgebrochenen Studium wäre das zweifelhaft.

    Damit bist du in der Erstausbildung und hast Anspruch auf BAB. Die BAB bekommst du aber nicht, weil dein Einkommen zu hoch ist. Da du aber Anspruch auf BAB hast, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.

    LG

    Tinchen

  3. #3
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    Standard

    Also ich habe 150 € Kindergel und 100 € Familienzuschlag bekommen, das dann Minus 20 € Gehaltserhöhung = ungefähr 200 €, wollte ne gerade Zahl nennen

    Hmm, danke für deine Antwort. Ist zwar nicht sonderlich positiv für mich, aber da kannst du ja nix für
    Hat denn vielleicht sonst jemand ne Idee, was man an meiner Stelle evtl. noch tun könnte? Weil zurück zu meinen Eltern ziehen kann ich nich (alles a bissl komplizierter) und wenn ich meine Bude behalte, gehe ich demnächst bankrott...

  4. #4
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    Hallo Dennis!!!

    so ein ähnliches Problem hatte ich auch, und da du dein Studium nach dem 4 Semester abgebrochen hast( und nicht wie laut dem Gesetz her, nach dem 3 ten) gilt das Studium als Erstausbildung.

  5. #5
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    Hi Susu!

    Hmm, das macht ja Hoffnung.
    Gibts das auch irgendwo zum nachlesen? so schwarz auf weiß, am besten n gesetzestext oder n gerichtsurteil oder sowas? damit ich quasi was habe, auf das ich mich beziehen kann?

    weil ich glaub nich, dass denen im rathaus das reicht, wenn ich mich auf dich beziehe

    schonma danke im voraus

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