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Thema: Student + Azubine + wenig Geld= Wohnung + Wohngeld + Bafög

  1. #1
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    Reden Student + Azubine + wenig Geld= Wohnung + Wohngeld + Bafög

    Servus und Hallo,

    Ich habe eine Frage bezueglich einer Wohung und deren finanzierung.

    Ich bin Student und grad frisch im 2. semester. Ich Wohne bei meinen Eltern und erhalte 156 € Bafög.

    Meine Freundin befindet sich in ihrer zweiten Ausbildung (Restaurantfachfrau, vorher Tourismusassistentin) und hat ein Bruttoeinkommen von zZ 290 € + eventuelle Zuschläge für feiertage und nachtschichten. Ihre eltern sind geschieden und sie wohnt bei ihrer mutter.

    Wir wohnen beide in der selben stadt, ich muss zur uni aber jeden tag knapp 1,5 Std mit öffentlichen verkehrsmitteln nach Cottbus zur uni fahren, die Arbeitsstelle meiner Freundin befindet sich genau auf dem halben weg zwischen beiden Orten.

    Nun wuerden wir uns gerne in cottbus eine Wohnung nehmen, da ich nun nicht mehr solchen aufwandbetreiben muss um von a nach b zu kommen und für meine freundin der weg der gleiche ist, sie spart sogar an weg weil sich ihre berufsschule ebenfalls in cottbus befindet.

    ---------------------------------------------------------------------

    Nun zu meinen Fragen,

    1. Kann ich mit einem Vorläufigen mietvertrag zur Bafög stelle gehen um es neu berechnen zulassen, quasi mit voraussichtlicher miete und datum des einzugs?
    (...genauso meine freundin bei einem wohngeldantrag...?)

    2. Hat meine Freundin anspruch auf wohngeld?
    Laut einem Wohngeld rechner im Internet wuerde sie knapp 90 % der miete erstattet kriegen. bin mir jedoch nich sicher ob sie anspruch hat weil sie ja ihre zweite lehre macht zu dem weiss ich nich wie es sich verhält wenn sie mit mir zusammen wohnen wuerde.

    3. Wie koennte man das am besten mit den wohnverhältnissen klären?
    Da wir ja ein paar sind wuerde sich das als WG schlecht machen lassen, wir wören ja quasi eine zweck gemeinschaft, wuerden uns die miete aber 50-50 teilen, oder kann man sich einfach als WG eintragen lassen bzw. kontrolliert das jemand?

    4. Wo muesste sich meine Freundin einen Wohngeldantrag besorgen? in dem Kreis in dem wir zZ wohnen oder in dem Zielkreis, oder spielt der ort dabei keine rolle?

    5. mit wieviel mehr bafög koennte ich rechnen wenn wir uns die miete 50-50 teilen?

    ---------------------------------------------------------------------

    noch kurz zur wohnung:

    wir wuerden uns eine 3-Raum wohnung mieten, damit ich ein arbeitszimmer habe und wir somit auch ein bisschen abstand von einander haben!

    Nettomiete : 260 €
    warm ca 400 €

    ---------------------------------------------------------------------

    Einkommen:

    Ich

    156 € Bafög + kindergeld

    Sie

    290 € gehalt + kindergeld

    ---------------------------------------------------------------------

    Ich hoffe ihr koennt meine fragen beantworten und vllt. anstoeße geben an was man noch so zu denken hat.

    MfG Max + freundin

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Du könntest maximal 72€ in Form von Mietzuschuss mehr Bafög bekommen und auch der Grundbedarf erhöht sich, weil dies der Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studenten ist. Wohngeld wird bei dir nicht klappen, da du BaföG beziehst und erst einmal dein Bedarf von deinen Eltern in Form von Unterhalt gedeckt werden muss, der bei 640€ liegt.

    Bei deiner Freundin könnte es möglicherweise klappen, sie hat wahrscheinlich keine Unterhaltsanspruch mehr an ihre Eltern.

    Gib einfach mal deine Daten in den BAföG Rechner ein und möglicherweise bekommst du ja schon ein annäherndes Ergebnis.

    BAFöG Rechner

    Klausi
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  3. #3
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    okey....sehr schoen....wenn ich ma was sagen darf.....

    hab noch kein solch inkompetentes forum gesehen...ich denk meine fragen waren nicht schwer zu beantworten, aber das der eine der überhaupt geantwortet hat dermaßen an meinen fragen vorbei schlittert is echt nich mehr normal....

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Hallo Max,

    dann versuch ich mal näher auf deine Fragen einzugehen:

    1) Mietvertrag und BAföG Höhe: Den BEscheid musst du nicht hinschicken, da BAföG nur pauschal für eine Wohnung gezahlt wird und nicht exakt auf der Miete. Übersteigt die Miete also den Betrag von 147€, bekommst du für jeden €, der die 147€ übersteigt den Mietzuschuss, maximal. 72€. Den Anteil deiner Miete kannste dir ja ausrechnen, wenn du eure Miete x 50% rechnest.

    2)Damit deine Freundin Anspruch auf Wohngeld hat, müsste sie ein Einkommen von 440€ im Monat erwirtschaften, da das WOhngeld Amt davon ausgeht, das der Wohngeld Antragsteller selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Die 440€ setzen sich zusammen aus (Regelsatz 351€ + 400/2 Warmmiete) x 80% = 440,80€. Das Kindergeld selbst wird als Einkommen angerechnet.

    3) Was willst du mit den Wohnverhältnissen klären? Wenn ihr euch die Miete teilt, fällt auf jeden 50% = 200€ Warmmiete. Wo besteht da noch Klärungsbedarf?

    4) Wo du dir den Antrag besorgst, spielt keine Rolle. Stellen musst du ihn in dem Ort, in dem du lebst und für den du auch das Wohngeld beantragst. Würde ja keinen Sinn machen, wenn du aus München kommst und nach Cottbus ziehst, in München einen Antrag stellen

    5) siehe 1)

    Ich hoffe die Fragen diesemal ein weniger kompetenter beantwortet zu haben

    Klausi
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  5. #5
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    Hey, super, danke!!!

    So solls sein, an dir kann sich so manch einer noch ein beispiel nehmen.

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