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Thema: Anspruch bei 1 Student, 1 Azubi, seit kurzem verheiratet und müssen pendeln?!

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
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    Frage Anspruch bei 1 Student, 1 Azubi, seit kurzem verheiratet und müssen pendeln?!

    Hey ihr lieben,

    meine Frau und ich haben seit kurzem geheiratet und sind jetzt auf dieses Forum gestoßen und haben folgende Frage:

    Sie (24) studiert zur Zeit noch in Lübeck, hat dort ihre Wohnung noch als Zweitwohnsitz, erhält Bafög und Halbwaisenrente. Die Miete hier Beträgt 210 Euro warm ohne Stromkosten.

    Ich (22) mache eine Ausbildung in Berlin, die ich mir durch einen Studentenkredit der Sparkasse finanziere und habe keine weiteren Einnahmen. Hier beträgt die Miete 290 Euro warm, zzgl Strom.

    Durch die zwei Wohnungen und das Pendeln entstehen natürliche hohe Kosten, weshalb wir uns nun gefragt haben, ob wir einen Anspruch auf Wohngeld oder Sonstige Förderungen wie BAB erhalten?!

    Vielen Dank für eure Hilfe!!

    MfG,
    Sebastian
    Geändert von Pikary (16.04.2009 um 22:07 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Hallo Banina,

    wenn deine Frau BAföG bekommt, wird sie kein Wohngeld erhalten (wenn BAföG nicht zu 100% als Darlehen bezogen wird).

    Du wirst kein Wohngeld erhalten, weil du kein Einkommen hast, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Damit bleibt also nur die Berufsausbildungsbeihilfe, wenn es deine Erstausbildung ist.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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