Hallo Leute,
ich hätte gerne ein paar Fragen und zwar möchte ich diesen Sommer warscheinlich meine erste Ausbildung in einem Betrieb als Tiermedizinische Fachangestellte beginnen. Eine entsprechende Schule ist auch dabei, weiß darüber aber nichts genaues. Der Ausbildungsort ist allerdings zu weit weg und so müsste ich von Zuhause ausziehen und in eine kleine Wohnung dort.
Im ersten Lehrjahr würde ich aber nur so um die 350 € verdienen, dass reicht ja nicht um sich eine Wohnung und das Leben zu finanzieren.
Daher wollte ich mich erkundigen, ob ich Anspruch auf irgendwelche Zuschüsse hätte, also sei es Wohngeld, BAB, Bafög oder sonstiges und wie das dann mit dem Kindergeld aussieht?
Meine Mutter ist alleinerziehend, arbeitsunfähig geschrieben und bezieht SGB 2 (Arbeitslosengeld 2/ Sozialgeld) vom Amt.
Auf Ihrem Bescheid steht, dass sie insgesamt für uns (Meine Mutter, mein 12 jähriger Bruder und ich) 1054,56 € monatlich bekommt. Davon wird dann halt Miete und so weiter abgezogen. Ich glaube, dass da unser Kindergeld mitdrin ist, bin mir allerdings nicht sicher.
Falls ich irgendwas bekommen könnte, wo müsste ich dann hingehen und das beantragen, also bei welchen Ämtern? Und welche Unterlagen wären notwendig?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet, denn ich habe davon leider überhaupt keine Ahnung und es wäre aber wichtig, dass herauszubekommen!!!
In deinem Fall würde ich Dir empfehlen, BAB zu beantragen. Weitere Informationen findest Du hier: Berufsausbildungsbeihilfe
Wenn Du BAB bekommst, kannst Du kein Wohngeld mehr beantragen, da schon der Anteil für die Mietkosten beim BAB mit eingerechnet ist.
Einen BAföG Anspruch hast Du nicht.
Geändert von Pikary (02.04.2009 um 10:15 Uhr)
Vielen Dank für die Antwort!
Okay, BAB also.
Muss ich dafür zur Bundesargentur für Arbeit oder wohin, um das zu beantragen?
Wie sieht das mit dem Kindergeld aus, bekomme ich das dann trotzdem noch, wenn ich BAB bekommen würde?
Gibt es da irgendwelche Einschränkungen, also dass ich BAB nur bekommen, wenn die Wohnung so und so groß ist oder nur so und so viel kostet?![]()
Kindergeld wirst Du weiterhin erhalten, so lange Du nicht die Einkommensgrenze von 7.680 € überschreitest.
Den Antrag stellst Du bei der Agentur für Arbeit.
Einschränkungen wird es bei der Wohnung nicht geben, da ja nicht die komplette Miete gezahlt wird sondern nur eine Pauschale, die unabhängig von der Größe ist.
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