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Thema: Wohngeld Singlehaushalt und Kurzarbeit

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Wohngeld Singlehaushalt und Kurzarbeit

    Hallo,

    ich bin eine alleinstehende Frau und kinderlos, aber mit eigenem Haushalt (Mietwohnung). Ab diesem Monat wurde bei meinem Arbeitgeber Kurzarbeit eingeführt, was ja mein Einkommen deutlich verringert. Deshalb war ich heute auf der Wohngeldstelle und habe einen Antrag auf Wohngeld abgegeben.

    Nun ist es aber so, dass in meinem Mietvertrag nur die reine Miete drinsteht, also keine Nebenkosten. Alle Nebenkosten entrichte ich selber an die jeweiligen Anbieter. Ich habe z. B. Ofenheizung und kaufe mir meine Kohlen beim Kohlehändler, was ich an Strom verbrauche, zahle ich selbst an den Energieversorger usw.

    Die Frau von der Wohngeldstelle sagte mir, dass solche Kosten nicht aufs Wohngeld mit angerechnet werden. Sie meinte auch, dass Stromkosten sowieso nur angerechnet werden würden, wenn ich elektrisch heizen würde und das über den Mietvertrag liefe. Was ich für andere Geräte an Strom verbrauche, würde keine Rolle spielen.
    Ist das korrekt? Werden wirklich keinerlei Stromkosten angerechnet, wenn ich nicht elektrisch heize?

    Und bei den Heizkosten, so sagte sie mir, gibt es eine Pauschale pro Person.
    Das finde ich unlogisch, denn ich heize doch nicht nach Personenzahl. Ich muss doch für mich alleine die Wohnung genauso beheizen wie, wenn mehrere Personen drin leben würden.
    Ist das wirklich so?

    Es wäre schön, wenn mir jemand Antworten geben könnte. Vielen Dank schon mal dafür.

    Gruß!
    Simmi

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Hallo Simmi,

    wird denn kein Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt gezahlt?

    Stromkosten sind Sache des Mieters und werden nicht von der Wohngeldstelle übernommen. Die Heizkosten werden auch nicht in der tatsächlichen Höhe übernommen sondern in Form eines Heizkostenzuschlags als Pauschale, die jeweils nach Anzahl der Personen im Haushalt gezahlt wird.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Danke, Klausi, für die Antwort.

    Naja, dann wird das wohl so sein, wie die Frau von der Wohngeldstelle mir gesagt hat. Mit den Heizkosten pro Person, das ist trotzdem irgendwie unlogisch. Man heizt ja nicht nach Personenzahl. Naja.

    Wie das Kurzarbeitergeld gezahlt wird, weiß ich, ehrlich gesagt noch nicht. Die Kurzarbeit hat jetzt im März erst begonnen und unser Geld bekommen wir immer erst Mitte des Folgemonats. Werde mal abwarten.

    Gruß!
    Simmi

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