Hallo zusammen,
ich habe im Oktober 2008 einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Hier meine Facts:
Ich bin 22 Jahre, in Ausbildung und habe eine 45m² Wohnung im Mietshaus meiner Eltern (Nachbaort) für die ich inkl. Nebenkostenrund 300 Euro zahle. Meine monatliche Vergütung inkl. Kindergeld beträgt derzeit 500 Euro.
Ein BAB Antrag wurde bereits abgelehnt (Einkommen der Eltern...).
Die Ablehnung über BAB und ALLE notwendigen Unterlagen habe ich bei der Wohngeldstelle abgegeben bzw. teilweise nachgereicht. Eine Vorläufige Berechnung des Mitarbeiters ergab rund 95 Euro Wohngeld (sofern ich mich erinnere).
Heute - nach geschlagenen 3 Monaten erhalte ich dann eine Ablehnung, mit folgender Begründung, dass mir BAB zustünde.
Hallo?????
Hab ich was verpasst, oder hat da ein Sesselpuper die Hälfte meiner Antragsunterlagen verkramt??
U.a. die Ablehnung über BAB vom Arbeitsamt habe ich nachgereicht und mir am nächsten Tag telefonisch bestätigen lassen, dass sie mit den anderen Unterlagen eingegangen seih.
Und nun? - Muss ich jetzt klagen, oder reicht es aus, mit einem netten Schreiben und erneuter Kopie der Ablehnung über BAB einen weiteren Versuch zu starten?
Danke und Gruß
tnt
nee klagen nützt Dir auch nix. Du hast dem Grunde nach weil Du eben in Ausbildung bist einen Anspruch auf BAB und bist damit vom Wohngeld ausgeschlossen. Du kannst höchstens wenn Du unter der Grenze von 640 € liegst Unterhalt bei Deinen Eltern geltend machen.
Gruss Andy
@Andy61: Danke erstmal für deine Antwort.
Dazu habe ich direkt noch eine Frage: Ich befinde mich derzeit in einer Zweitausbildung, habe bereits eine (nicht abgeschlossene) 3,5jährige betriebliche Ausbildung hinter mir. BAB steht mir demnach sowieso schon nicht zu - da mir dies doch nur bei der Erstausbildung ZUSTÜNDE.
Korrekt?
Könnte ich mir dann einen Wisch von der IHK holen, die mir bestätigt, eine vorhergehende Ausbildung ausgeübt zu haben und demnach überhaupt keinen Anspruch auf BAB habe?
Danke und Gruß
tnt
nein Du befindest Dich nicht in der Zweitausbildung das würde nämlich bedeuten dass Du bereits eine erste abgeschlossen hast. Anspruch dem Grunde nach auf BAB hast Du, denn du hast ja selbst geschrieben, dass BAB abgelehnt wurde wegen Einkommen der Eltern. Es bleibt daher beim Ausschluss vom Wohngeld.
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