Hallo Leute!
Bräuchte mal eure Hilfe!
Meine Freundin und ich wohnen jetzt seit 4 Monaten zusammen das HAus in dem wir wohnen haben die eltern geerbt und wir wohnen hier sozusagen zur Miete.
Ab März muss ich Zivildienst machen kann ich da trotzdem wohngeld beantragen ich meine wir brauchen die wohnung da sie jetzt auch noch schwanger ist kann man da irgendwas machen???
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/
Auszug daraus:
Arbeitet Deine Freundin denn bzw. hat sie gearbeitet? Ihr habt auf alle Fälle Anspruch auf Elterngeld, Kindergeld gibts auch und möglicherweise den KindezuschlagRechtsanspruch des Bürgers
Mieter und selbst nutzende Eigentümer von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen haben einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss. Ob ein Bürger Wohngeld erhält, entscheidet die Wohngeldstelle, die es in jeder Gemeinde oder Stadt gibt. Hier muss der Bürger seinen Antrag auf Wohngeld stellen. Die Mitarbeiter der örtlichen Wohngeldstellen sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte und Pflichten nach dem Wohngeldgesetz aufzuklären. Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende.![]()
Geändert von Pikary (31.12.2008 um 16:57 Uhr)
JA sie arbeitet im moment als floristin aber sie verdient auch nicht gerade die welt sie kriegt gerade mal 950 euro raus und ich als zivi dann 500. besteht den irgendwie die chance einene kleinen mietzuschuß zu kriegen?
Als Zivildienstleistender steht dir KEIN Wohngeld zu.
ABER:
Arbeitest du z.B. im Namen des Caritas Verbandes, so wird die Caritas die Wohnkosten übernehmen (glaube sogar komplett), sofern vor Anritt des Zivildienstes eine Wohnung vorhanden ist.
Informiere dich bei der Stelle, wo du arbeiten wirst, aber da du während des Zivildienstes an Seminare teilnehemn musst, wird man dir das eh nochmal erklären.
LG
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