Hallo Ihr lieben!
Ich bin 21 Jahre Alt! Hab mit 15 das lernen angefangen habe 3 1/2 Jahre gelernt und bin danach übernommen worden! Habe in dem Betrieb bis April diesen Jahres gearbeitet und musste dann Zivildienst leisten, jetzt arbeite ich wieder bis Juni/Juli in diesem Betrieb und werde dann ab mitte des Jahres meine Meisterprüfung auf Vollzeit absolvieren, werde aber Juni/Juli gekündigt vom Betrieb! Da ich eine eigene Wohnung brauche und mit meiner Freundin (18 Jahre) will die noch in der Ausbildung ist und 500 € netto verdiehnt nur ist die Frage, kann ich Wohnungsgeld beantragen wenn die Wohnung nur auf mich läuft oder was wäre besser, ist es für mich bzw. für uns überhaupt rechtens Wohngeld zu beantragen?
Bitte um schnelle und ausführliche Antwort!
Danke
Martin
warum willst du denn wohngeld beantragen, wenn du meister bafög beantragen kannst?!
Informationen: Meister BAföG
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