hey
ich wohne in einer wg und absolviere seit heute ein FSJ.
meine frage ist ob ich als FSJ´ler wohngeld beantragen darf, wenn dieses FSJ den ersatzdienst zum zivildienst darstellt, wie es bei mir der fall ist, da ja zivildienstleistende eig. keinen anspruch auf wohngeld haben.
mfg daniel
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