Kein Wohngeldanspruch in bestimmten Fällen
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von Transferleistungen. Hier hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Zuschuss zu den Wohnkosten durch die Transferleistungen abgedeckt werden muss. Es handelt sich dabei um eine Neuregelung der Finanzierung der Sozialleistungen, die nicht zu Lasten der einkommensschwachen Bürger geht. Den Empfängern von Transferleistungen entstehen dadurch keine Nachteile. Dagegen besteht für Bezieher von Arbeitslosengeld I nach wie vor die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Ausgeschlossen vom Wohngeld sind dagegen alleinstehende Wehrpflichtige in der Zeit des Grundwehrdienstes. Weitere Informationen dazu sind auf diesem Portal beim Punkt „Bezug von Wohngeld und andere Sozialleistungen“ zu finden.
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