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Thema: Wann gibts Fahrtkostenerstattung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Wann gibts Fahrtkostenerstattung

    Moin!

    Meine Partnerin ist auf der Fos und kriegt Fahrtkosten erstattet, falls die im Jahr über 400 Euro betragen.

    Ich will auf eine Art Privatschule wo man seinen Abschluss extern macht und hätte über 1000 Euro Fahrtkosten für Zug im Jahr.
    LAut wikipedia kann man 30% von dem Schulgeld zurückbekommen, gilt das auch für mich?

    Krieg ich die auch zurück?
    An welches Amt muss ich mich wenden?

    Gut Nacht!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    693

    Standard

    Zitat Zitat von jahjah Beitrag anzeigen
    Meine Partnerin ist auf der Fos und kriegt Fahrtkosten erstattet, falls die im Jahr über 400 Euro betragen.
    Von wem? Vom BAföG-Amt?
    Zitat Zitat von jahjah Beitrag anzeigen
    Ich will auf eine Art Privatschule wo man seinen Abschluss extern macht und hätte über 1000 Euro Fahrtkosten für Zug im Jahr.
    LAut wikipedia kann man 30% von dem Schulgeld zurückbekommen, gilt das auch für mich?

    Krieg ich die auch zurück?
    An welches Amt muss ich mich wenden?
    Da Du im BAföG-Forum fragst: Im BAföG gibt's keinen gesonderten Bedarfsposten für Fahrgelder (außer bei der Auslandsförderung) oder Schulgelder. Im Hinblick auf das Schulgeld kann allenfalls ein zus. sog. Härtefreibetrag (mtl. max 205 €) vom eigenen Einkommen beantragt werden. Was nur hilft, wenn denn eine Nebenerwerbstätigkeit überhaupt möglich ist.
    Ohne Gewähr

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