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Thema: Ausbildung zum Masseur &...

  1. #1
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    Standard Ausbildung zum Masseur &...

    Hallo,
    ich hoffe ihr habt einen Tipp für mich.
    Ich möchte gerne die Ausbildung zum Masseur und med. Bademeister machen, jedoch fehlt mir das passende Geld dafür, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt.

    Meine Arbeitsberaterin sagte mir heute das sie diese nicht finanzieren. (Hatte ein prakt. bei einem Masseur und einer KG gemacht, welches mir das JobCenter erlaubte.)

    Ich bin 27 habe noch keine abgeschlossene Berufsausbildung bin 40 % Behindert. Bafög hatte ich schon mal beantragt, wurde abegelehnt, da mein Vater zu viel Vermögen hat, er würde mir etwas helfen aber nicht die ganzen 2,5 Jahre.

    5 Jahre durchgehend hab ich nicht gearbeitet, sonst hätte man ja das elternunabhängiges Bafög beantragen können.

    Hoffe ihr wisst eine möglichkeit.

    LG
    Halo

  2. #2
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    Standard

    Erst mal vorweg: Für die elternunabhängige Förderung musst Du nicht durchgehend fünf Jahre gearbeitet haben. Die 5 Jahre können sich auch aus mehreren Teilzeiträumen zusammensetzen.

    Ob Dein Vater Dir den Unterhalt zu Recht verweigert, weiß ich nicht. Das ist 'ne zivilrechtliche Frage, und um das zu beurteilen, gibt Dein Beitrag wohl auch zu wenig her.

    Wenn er Dir den Unterhalt verweigert, kannst Du beim Amt einen Vorausleistungsantrag stellen; dann werden Dir die verweigerten Beträge aus- bzw. nachgezahlt. Den Antrag solltest Du so schnell wie möglich stellen, damit Dir nichts verloren geht. Lass Dich aber auch beraten (Übergang des Unterhaltsanspruchs).

    Wird vorausgeleistet, wird das Amt überlegen und prüfen.

    Gibt's keinen Unterhaltsanspruch, sind die vorausgeleisteten Beträge fürs Amt verloren; das wäre dann eine quasi elternunabhängige Förderung. Es passiert nichts weiter, und alle anderen sind froh. Den Schriftwechsel mit dem Amt sollte Dein Vater verkraften können.

    Gibt's einen Unterhaltsanspruch, wird das Amt den Unterhalt von Deinem Vater (zurück-)fordern und ggf. gerichtlich vorgehen. Das ist dann aber auch okay so, weil er es dann eben ist, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
    Ohne Gewähr

  3. #3
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    Hallo,
    wo meinst du kann man den Unterhalt meines Vaters prüfen lassen, ich mein bei welchem amt.

    Ich vermute das ich insgesamt noch keine 5 Jahre gearbeitet habe, leider :-(

    Er würde mir das Schulgeld denk ich ohne weiteres geben, allerdings nicht die Lebenskoste, Miete usw.
    kann man sich darauf irgendwie berufen, bzw. etwas aushandeln?

    Gibt es sonst noch irgendwelche Finanzierungsmöglichkeiten?

    Halo

  4. #4
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    wo meinst du kann man den Unterhalt meines Vaters prüfen lassen, ich mein bei welchem amt.
    Ich meinte das Amt für Ausbildungsförderung, bei dem Du den Förderungsantrag stellst. Oder reden wir aneinander vorbei?

    Gibt es sonst noch irgendwelche Finanzierungsmöglichkeiten?
    Ergänzend einen Bildungskredit vom BVA? Aber vllt nicht so empfehlenswert.

    Wohngeld ginge allenfalls dann, wenn Du noch mit einem Menschen zusammenlebst, der keine BAB- oder BAföG-Ausbildung macht (oder dem Grunde nach von einer derartigen Förderung ausgeschlossen ist).

    Ich vermute aber mal stark, dass Dein Vater ohnehin nicht zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist; dann könnte er den Vorausleistungsantrag und den Schriftwechsel mit dem Amt gelassen hinnehmen. Aber davon habe ich nicht so viel Ahnung, als dass ich Dir verlässlich was sagen könnte.
    Ohne Gewähr

  5. #5
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    Hallo,
    danke für deine Antwort.

    Ach so, ich wusste nicht bei welchem Amt, war etwas verwirrt was du meintest aber jetzt habe ich es verstanden.

    Ich werde mich mal wegen dem Bildungskredit anschauen.
    Muss / will eine möglichkeit finden das ich das irgendwie ermögliche, um die Ausbildung zu machen.

    Danke

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