meine 18 jährige tochter hat ihr abi in der tasche und will nun noch ein FSJ ( freiwilliges soziales jahr ) machen
muß ich weiterhin unterhaltsgeld zahlen wie bisher nach der düsseldorfer tabelle oder mach ich jetzt ein jahr pause mit den unterhaltszahlungen und danach zahle ich wieder
gibt es geld bei einen FSJ schließlich ist es ja freiwillig
sie will auf jeden fall nächstes jahr studieren , werde ich nun bis 28 jahre unterhaltsgelt zahlen oder ist beim 27.lebensjahr ende mit unterhaltsgeld
will mich vorher erkundigen weil wir eigentlich einen guten kontakt haben sowohl zu mir als auch zu meiner jetzigen frau und unsere beiden kinder 11+6 jahre
würde mich über jede rückantwort
freuen vielen dank
mfg
Hallo,
im Prinzip bist Du bis zum Ende der beruflichen Erstausbildung unterhaltspflichtig. Allerdings kannst Du auch erwarten, daß der zu Unterhaltende alles daran setzt, seine Ausbildung schnellstmöglichst zu beginnen (und zu beenden). Wenn also Deine Tochter durchaus in der Lage wäre, sofort das Studium zu beginnen, statt dessen aber lieber erst mal ein Jahr FSJ einlegen will, könnte man mangelnde Rücksichtnahme gegen dem Unterhaltsverpflichteten unterstellen - eine Rücksichtnahme, die vom BGB vorgeschrieben ist. Es wäre also tatsächlich denkbar, für das eine Jahr den Unterhalt zu verweigern.
Im Normalfall ja, aber nicht immer. Das hängt von der jeweiligen Stelle ab.gibt es geld bei einen FSJ schließlich ist es ja freiwillig
Gruß!
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