Hallo,
ich habe folgende Frage:
Tochter studiert und bezieht / bezog Bafög ( 584 Euro ) – dieser wird immer für ein Jahr bewilligt und endet im September.
Neuer Antrag wurde genehmigt Bewilligung ab Oktober 2008 bis September 2009 –
Nun hat sie bei einer Stiftung im Januar 2009 ein Stipendium beantragt, welches ihr im Februar ( maximal 2 Jahre) bewilligt wurde und im März ausgezahlt (Rückwirkend seit Januar )– und Info an das BaföG-Stelle erfolgte Anfang März.
Rückforderung seitens Bafög – Januar 2009 bis März 2009 – ist unstrittig.
Aber nun erfolgt zusätzlich eine Rückforderung des Zeitraums Oktober bis Dezember 2008.
Rückzahlung
Januar bis März 2009 - 1752 Euro / unstrittig
Oktober bis Dezember 2008 -1752 Euro
= Rückforderung - 3504 €
Ausgezahltes Stipendium 3 x 650€ + 1950 Euro
Miete / Lebensmittel etc.
Grundlebenshaltungskosten
a. 550€ x 6 - 3300
_________________
Stand der Schulden - 4854 € wegen Stipendium….
Begründung - rückwirkender Wegfall wegen zu hohen Einkommen im Bewilligungszeitraum...
Ist das so beabsichtigt und wie bzw. wovon soll sie das Geld zurückzahlen…oder lieber auf das Stipendium rückwirkend verzichten..? Studium abbrechen…??
Oder gibt es eine Härtefallregelung...
Gruß
M.
Durch das Stipendium warst Du/ bist Du im Bewilligungszeitraum nicht bedürftig, da 650€ an Stipendium schon eine ganze Menge sind.
Grundsätzlich gibt es beim Stipendium aber in Bezug auf Einkommen zum BAFöG eine Menge Ermessensspielraum. Je nachdem, wofür das Stipendium gezahlt wird. Wird es wie BAFöG selbst für Lebenshaltung und Ausbildungskosten, so ersetzt es quasi das BAföG. Wenn es als langfristiges, zinsloses Darlehen gewährt wird, ist es als Einkommen anzurechnen.
Geändert von Pikary (02.04.2009 um 17:37 Uhr)
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem. Ich mache gerade meine Diplomarbeit und werde am 5 Januar fertig. Bafög bekomme ich nur noch bis September 2009. Daher habe ich mich für ein Stipendium unserer Uni beworben, dass ich auch bewilligt bekommen habe. Ich bekomme daher von Juli 09 bis Dezember 09 340 Euro monatlich. Dieses Geld war also dafür gedacht, meine Lebenshaltungskosten für den Zeitraum zu decken, in dem ich kein Bafög mehr bekomme. Jetzt wurden mir aber die gesamten Bezüge durch das Stipendium, also 1700 Euro, auf den kompletten letzten Bewilligungszeitraum (10.08-9.09) angerechnet und ich soll 750 Euro zurückzahlen.
Jetzt habe ich erstens das Problem, dass ich nicht weiß, wo ich innerhalb von 4 Wochen 750 Euro hernehmen soll. Ich bekomme das Stipendium ja schließlich in monatlichen Raten und nicht auf einen Schlag ausbezahlt.
Sind die Regeln, was das betrifft denn tatsächlich so unflexibel?
hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
Viele Grüße
Melanie
Dass das Stipendium komplett auf den letzten Bewilligungszeitraum fällt, halte ich für unangemessen. Für die letzten 2 Monate dürfte auch nur jeweils 340 € monatlich gerechnet werden.
Ich würde Widerspruch einlegen und abwarten, was vom BAföG Amt kommt. Es dürften höchstens 340 € monatlich mit deinem Bedarf verrechnet werden.
Ich befürchte momentan, ein ähnliches Problem zu bekommen. Die Stiftung, bei der ich mich bewerbe, gilt also "Ersatz für Bafög", ich muss aber Bafög beantragen, weil ich sonst den Zeitraum bis zur möglichen (!) Förderung durch die Stiftung in keinem Fall überbrücken kann.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird wahrscheinlich dann das komplette Bafög des Bewilligungszeitraumes zurückgefordert werden, aber eigentlich "dürfen" sie nur den Teil zurückfordern, den ich bis zum Beginn der Förderung durch die Stiftung erhalten würde?
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